Bundesrecht konsolidiert

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Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau Art. 1

Kurztitel

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 188/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

16.05.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1994, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Schwarzach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2026

Gesetzesnummer

20001315

Dokumentnummer

NOR40018198

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/188/A1/NOR40018198

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