Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 129/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.03.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach
§ 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 1999
StF: BGBl. II Nr. 129/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2000,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20001242

Dokumentnummer

NOR30001335

Navigation im Suchergebnis