Bundesrecht konsolidiert

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Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung § 1

Kurztitel

Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 417/2000 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 433/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

02.12.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph eins,

Bei einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, Ziffer 4, des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen

  1. Ziffer eins
    der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben,
  2. Ziffer 2
    der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge
jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach Paragraph 4, Absatz eins, des Einkommensteuergesetzes 1988 ermöglichen.

Im RIS seit

02.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2022

Gesetzesnummer

20001055

Dokumentnummer

NOR40248639

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2000/417/P1/NOR40248639

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