Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Bedarfsberechnungs- und Budgetantragsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BBVO
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
GELTUNGSBEREICH
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Geltungsbereich dieser Bedarfsberechnungs- und Budgetantragsverordnung erstreckt sich auf die Universitäten gemäß UOG 1993 und die Universitäten der Künste gemäß KUOG.
(2)Absatz 2,Für die Universitäten gemäß UOG 1993 und die Universitäten der Künste gemäß KUOG wird in weiterer Folge im Text dieser Verordnung der Begriff „Universitäten“ verwendet.
(3)Absatz 3,Die Bestimmungen für die Dienstleistungseinrichtungen sind auch auf die Gemäldegalerie der Akademie der bildenden Künste Wien anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016
Gesetzesnummer
20001011
Dokumentnummer
NOR40012792