Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 339/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.10.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Titel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
StF: BGBl. II Nr. 339/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 41, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 1999,, wird verordnet:

               Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes

                         INHALTSVERZEICHNIS

                            1. Hauptstück

                 Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 1  Ziele

§ 2  Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 3  Bevorzugte Aufnahme

§ 4  Bevorzugte Ernennung/Bestellung

§ 5  Ausschreibung

§ 6  Auswahlkriterien

§ 7  Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 8  Sprachliche Gleichbehandlung

§ 9  Informationsarbeit

§ 10 Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme

§ 11 Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

     und der Kontaktfrauen zur Implementierung des FFP und weiterer

     Maßnahmen zur Zielerreichung umfassender Chancengleichheit

§ 12 Informationsrechte

                            2. Hauptstück

                      Besondere Fördermaßnahmen

          1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

§ 13 Erhöhung des Frauenanteils an den Maßnahmen der Aus- und

     Fortbildung

§ 14 Vortragende und Unterrichtsmaterialien

              2. Förderung des beruflichen Aufstiegs

§ 15 Laufbahn- und Karriereplanung

§ 16 Besetzung von Leitungsfunktionen

§ 17 Verbesserung der internen Information

                  3. Förderung des Wiedereinstiegs

§ 18 Information

§ 19 Gleitender Wiedereinstieg

  4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 20 Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung

§ 21 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

   5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und

                            Beiräten

§ 22 Förderung der Mitarbeit von Frauen

§ 23 Begutachtungskommissionen im Einzelfall

§ 24 Außerkrafttreten

Anlage 1 Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten Anlage 2 Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile

Schlagworte

Ausbildung, Laufbahnplanung

Gesetzesnummer

20000958

Dokumentnummer

NOR30001027

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