Bundesrecht konsolidiert

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Arbeitsmittelverordnung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arbeitsmittelverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 164/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2000

Außerkrafttretensdatum

09.08.2002

Abkürzung

AM-VO

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Titel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (CELEX-Nr.: 389L0655, 392L0057, 392L0104, 395L0063)
StF: BGBl. II Nr. 164/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 4, 6, Absatz 2, 12, 14, 17, 39, Absatz eins und Absatz 2, sowie 95 Absatz eins und Absatz 2, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999,, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

                           Inhaltsverzeichnis

                              1. Abschnitt

                          Allgemeine Bestimmungen

§ 1  Anwendungsbereich

§ 2  Begriffsbestimmungen

§ 3  Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4  Information

§ 5  Unterweisung

§ 6  Prüfpflichten

§ 7  Abnahmeprüfung

§ 8  Wiederkehrende Prüfung

§ 9  Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10 Prüfung nach Aufstellung

§ 11 Prüfbefund

§ 12 Aufstellung

§ 13 Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14 Erprobung

§ 15 Verwendung

§ 16 Wartung

§ 17 Besondere Arbeiten

                              2. Abschnitt

    Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19 Krane

§ 20 Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21 Heben von ArbeitnehmerInnen

§ 22 Arbeitskörbe

§ 23 Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24 Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25 Bearbeitungsmaschinen

§ 26 Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte

     Verfahren

§ 27 Stetigförderer

§ 28 Handwerkzeuge

§ 29 Bolzensetzgeräte

§ 30 Kompressoranlagen

§ 31 Zentrifugen

§ 32 Verbrennungskraftmaschinen

§ 33 Fahrbewilligung

                              3. Abschnitt

                            Leitern und Gerüste

§ 34 Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35 Festverlegte Leitern

§ 36 Anlegeleitern

§ 37 Stehleitern

§ 38 Mechanische Leitern

§ 39 Strickleitern

§ 40 Gerüste

                              4. Abschnitt

                    Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41 Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

§ 42 Sicherheitsabstände, Schutzzonen

§ 43 Gefahrenstellen durch Kraftübertragungseinrichtungen

§ 44 Gefahrenstellen bestimmter bewegter Teile

§ 45 Gefahrenstellen bewegter Werkzeuge oder Werkstücke

§ 46 Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 47 Standplätze, Aufstiege

§ 48 Feuerungsanlagen

§ 49 Rohr- und Schlauchleitungen, Armaturen, Dichtungen

§ 50 Behälter

§ 51 Silos und Bunker für Schüttgüter

§ 52 Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder

     ArbeitnehmerInnen

§ 53 Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54 Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 55 Beschaffenheit von Rolltreppen und Fahrsteigen

§ 56 Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 57 Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen

     Tafelscheren

§ 58 Beschaffenheit von Kompressoren

§ 59 Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden

     und verwandte Verfahren

§ 60 Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

                              5. Abschnitt

                            Schlussbestimmungen

§ 61 Aufhebung von Vorschriften

§ 62 Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

§ 63 Aufhebung von Bestimmungen der Allgemeinen

     Bergpolizeiverordnung und der Erdöl-Bergpolizeiverordnung

§ 64 Kundmachungen

§ 65 Inkrafttreten

Anhang A: Vorschriften über Sicherheits- und

          Gesundheitsanforderungen - Inverkehrbringen von

          Arbeitsmitteln

Anhang B: Vorschriften über Sicherheits- und

          Gesundheitsanforderungen - Aufstellung und Betrieb von

          Arbeitsmitteln

Anhang 1: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 3

Anhang 2: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 4

Anhang 3: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 5

Anhang 4: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 6

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Anhang A = Anlage 1
Anhang B = Anlage 2
Anhang 1 = Anlage 3
Anhang 2 = Anlage 4
Anhang 3 = Anlage 5
Anhang 4 = Anlage 6

Schlagworte

Einschaltvorrichtung, Rohrleitung, Sicherheitsanforderung

Gesetzesnummer

20000727

Dokumentnummer

NOR30000768

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