Auf Grund der §§ 4, 6 Abs. 2, 12, 14, 17, 39 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 1 und Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/1999, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet: Auf Grund der Paragraphen 4, 6, Absatz 2, 12, 14, 17, 39, Absatz eins und Absatz 2, sowie 95 Absatz eins und Absatz 2, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999,, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
§ 4 Information
§ 5 Unterweisung
§ 6 Prüfpflichten
§ 7 Abnahmeprüfung
§ 8 Wiederkehrende Prüfung
§ 9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
§ 10 Prüfung nach Aufstellung
§ 11 Prüfbefund
§ 12 Aufstellung
§ 13 Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen
§ 14 Erprobung
§ 15 Verwendung
§ 16 Wartung
§ 17 Besondere Arbeiten
2. Abschnitt
Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel
§ 18 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
§ 19 Krane
§ 20 Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände
§ 21 Heben von ArbeitnehmerInnen
§ 22 Arbeitskörbe
§ 23 Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen
§ 24 Programmgesteuerte Arbeitsmittel
§ 25 Bearbeitungsmaschinen
§ 26 Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren
§ 27 Stetigförderer
§ 28 Handwerkzeuge
§ 29 Bolzensetzgeräte
§ 30 Kompressoranlagen
§ 31 Zentrifugen
§ 32 Verbrennungskraftmaschinen
§ 33 Fahrbewilligung
3. Abschnitt
Leitern und Gerüste
§ 34 Allgemeine Bestimmungen über Leitern
§ 35 Festverlegte Leitern
§ 36 Anlegeleitern
§ 37 Stehleitern
§ 38 Mechanische Leitern
§ 39 Strickleitern
§ 40 Gerüste
4. Abschnitt
Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
§ 41 Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
§ 42 Sicherheitsabstände, Schutzzonen
§ 43 Gefahrenstellen durch Kraftübertragungseinrichtungen
§ 44 Gefahrenstellen bestimmter bewegter Teile
§ 45 Gefahrenstellen bewegter Werkzeuge oder Werkstücke
§ 46 Ein- und Ausschaltvorrichtungen
§ 47 Standplätze, Aufstiege
§ 48 Feuerungsanlagen
§ 49 Rohr- und Schlauchleitungen, Armaturen, Dichtungen
§ 50 Behälter
§ 51 Silos und Bunker für Schüttgüter
§ 52 Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder
ArbeitnehmerInnen
§ 53 Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln
§ 54 Beschaffenheit von Türen und Toren
§ 55 Beschaffenheit von Rolltreppen und Fahrsteigen
§ 56 Beschaffenheit von Schleifmaschinen
§ 57 Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen
Tafelscheren
§ 58 Beschaffenheit von Kompressoren
§ 59 Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden
und verwandte Verfahren
§ 60 Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 61 Aufhebung von Vorschriften
§ 62 Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung
§ 63 Aufhebung von Bestimmungen der Allgemeinen
Bergpolizeiverordnung und der Erdöl-Bergpolizeiverordnung
§ 64 Kundmachungen
§ 65 Inkrafttreten
Anhang A: Vorschriften über Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen - Inverkehrbringen von
Arbeitsmitteln
Anhang B: Vorschriften über Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen - Aufstellung und Betrieb von
Arbeitsmitteln
Anhang 1: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 3
Anhang 2: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 4
Anhang 3: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 5
Anhang 4: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 6