(3)Absatz 3,Jedes Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeug, das gemäß § 5 Abs. 4 den Anforderungen des Codes für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge entsprechen muss, wird den in diesem Code vorgeschriebenen Besichtigungen unterzogen. Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die gemäß § 5 Abs. 4 den Anforderungen des Codes für die Sicherheit von Fahrzeugen mit dynamischem Auftrieb entsprechen müssen, werden den in diesem Code vorgeschriebenen Besichtigungen unterzogen.Jedes Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeug, das gemäß Paragraph 5, Absatz 4, den Anforderungen des Codes für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge entsprechen muss, wird den in diesem Code vorgeschriebenen Besichtigungen unterzogen. Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die gemäß Paragraph 5, Absatz 4, den Anforderungen des Codes für die Sicherheit von Fahrzeugen mit dynamischem Auftrieb entsprechen müssen, werden den in diesem Code vorgeschriebenen Besichtigungen unterzogen.