Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2000 in Kraft.Paragraph 3, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2000 in Kraft.
(2)Absatz 2,Gemäß § 104 Abs. 4 B-BSG wird festgestellt, dass mit Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Bestimmungen der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, BGBl. Nr. 2/1985, die gemäß § 100 Abs. 3 B-BSG als Bundesgesetz gelten, außer Kraft treten: § 2 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 1 bis 5 und 9, § 4 Abs. 1 letzter Satz, Abs. 2 erster bis dritter Satz und Abs. 3 sowie die Anlage.Gemäß Paragraph 104, Absatz 4, B-BSG wird festgestellt, dass mit Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Bestimmungen der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1985,, die gemäß Paragraph 100, Absatz 3, B-BSG als Bundesgesetz gelten, außer Kraft treten: Paragraph 2, Absatz 2 und 3, Paragraph 3, Absatz eins bis 5 und 9, Paragraph 4, Absatz eins, letzter Satz, Absatz 2, erster bis dritter Satz und Absatz 3, sowie die Anlage.