Formular für die Organstrafverfügung
§ 1.Paragraph eins,
Für die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung (§ 50 VStG) ist das Formular 35 der Verwaltungsformularverordnung, BGBl. II Nr. 508/1999, in der jeweils geltenden Fassung, zu verwenden. Für die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung (Paragraph 50, VStG) ist das Formular 35 der Verwaltungsformularverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 508 aus 1999,, in der jeweils geltenden Fassung, zu verwenden.