Bundesrecht konsolidiert

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Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle "Oed" Art. 1

Kurztitel

Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle "Oed"

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 366/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle „Oed” der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Oed-Oehling und Aschbach Markt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle „Oed” liegt zwischen AB-km 130,961 und AB-km 131,613 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der B 1 Wiener Straße bzw. mit der Landeshauptstraße LH 84 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Oed-Oehling und Aschbach Markt aufliegenden Planunterlagen im (Plan Nr. A1/97-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Gesetzesnummer

20000140

Dokumentnummer

NOR40001088

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/1999/366/A1/NOR40001088

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