Bundesrecht konsolidiert

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Verordnung nach § 1 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz Art. 1

Kurztitel

Verordnung nach § 1 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 356/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

24.09.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

20/02 Familienrecht

Text

Die Gegenseitigkeit mit der kanadischen Provinz Prince Edward Island ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.

Zur Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 1998, wird festgestellt, dass sich auf dem Gebiet der kanadischen Provinz Northwest Territories ein neues Gebiet mit dem Namen Nunavut gebildet hat. Am Bestand der Gegenseitigkeit hat sich hinsichtlich des verbleibenden Rests der kanadischen Provinz Northwest Territories und des neuen Gebiets Nunavut nichts geändert.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2012

Gesetzesnummer

20000110

Dokumentnummer

NOR40000998

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