Bundesrecht konsolidiert

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Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 1998 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 1998

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 26/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 355/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1999

Außerkrafttretensdatum

31.10.2001

Abkürzung

EBVO 1998

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle und über das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 1998 - EBVO 1998)
StF: BGBl. II Nr. 26/1999

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 4, 4 a und 4 b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177 aus 1909,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 1998,, sowie auf Grund des Paragraph 42, Absatz 4 und 6 und des Paragraph 43, Absatz 6, des Fleischuntersuchungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1982,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 1998,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für wirtschaftliche Angelegenheiten, für Land- und Forstwirtschaft und für Wissenschaft und Verkehr verordnet:

                         INHALTSVERZEICHNIS

                               1. Teil

                       Allgemeine Bestimmungen

§ 1   Sachlicher Geltungsbereich

§ 2   Begriffsbestimmungen

§ 3   Kundmachungen in den „Amtlichen Veterinärnachrichten”

§ 4   Verweisungen

                               2. Teil

Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten

1. Abschnitt

Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen

§ 5   Anwendungsbereich

§ 6   Ausnahmen für Tiere

§ 7   Ausnahmen für Waren und Gegenstände

2. Abschnitt

Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 8   Bescheinigungen

§ 9   Formulare

§ 10  Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen

§ 11  Ein- und Durchfuhrbewilligungen

3. Abschnitt

Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 12  Zulassung ausländischer Betriebe

§ 13  Bewilligungsfreie Einfuhr

§ 14  Bewilligungspflichtige Einfuhr

§ 15  Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder

      Anwendung verbotener Stoffe

§ 16  Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des

      Bestimmungsstaates

§ 17  Einfuhrverbote für Fleisch

§ 18  Ein- und Durchfuhrverbote für tierische Abfälle

§ 19  Durchfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen sowie Einfuhr von

      Waren mit Bestimmungsort in einer Freizone oder einem

      Freilager

§ 20  Transportmittel und -behältnisse

§ 21  Transport von Tieren an den Bestimmungsort

§ 22  Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort

4. Abschnitt

Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

§ 23  Ort des Grenzeintritts

§ 24  Kontrollorgane

§ 25  Packstück- und Raumverschlüsse

§ 26  Anmeldung von Sendungen

§ 27  Grenztierärztliche Untersuchung

§ 28  Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische

      Untersuchung

§ 29  Grenztierärztliche Abfertigung

§ 30  Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr

§ 31  Zurückweisung

§ 32  Gebühren

5. Abschnitt

Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 33  Kontrollpflichtige Sendungen

§ 34  Andere Sendungen

§ 35  Pflichten des Verfügungsberechtigten

3. Teil

Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber

EU-Mitgliedstaaten

1. Abschnitt

Anwendungsbereich und Allgemeines

§ 36  Anwendungsbereich

§ 37  Bescheinigungen

2. Abschnitt

Innergemeinschaftliches Verbringen

§ 38  Transportmittel und -behältnisse

§ 39  Bewilligungsfreies Verbringen

§ 40  Bewilligungspflichtiges Verbringen

§ 41  Verbringungsverbot für Tiere

§ 42  Verbringungsverbot für Fleisch

§ 43  Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren

§ 44  Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten

§ 45  Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 46  Anzeige und Registrierung von Betrieben

§ 47  Betriebliche Aufzeichnungen

§ 48  Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

§ 49  Zulassungsverfahren

§ 50  Kennzeichnung

§ 51  Anzeige der Ankunft

§ 52  Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung

§ 53  Sonstige Maßnahmen

3. Abschnitt

Ausnahmebestimmungen

§ 54  Tiere

§ 55  Waren

4. Abschnitt

Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 56  Behördliche Maßnahmen

§ 57  Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise

      Betriebsinhabers

4. Teil

Schlußbestimmungen

§ 58  Unberührt bleibende Vorschriften

§ 59  Außerkrafttreten von Vorschriften

§ 60  Inkrafttreten

Anlage 1:  Kontrollpflichtige Sendungen

Anlage 2:  Ein- und Durchfuhrverbote für Tiere, Waren und

           Gegenstände gemäß EU-Gemeinschaftsrecht

Anlage 3:  Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse

Anlage 4:  Dienstsiegel der Grenztierärzte

Anlage 5:  Dienstabzeichen der Grenztierärzte

Anlage 6:  Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren

Anlage 7:  Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren

           nach EU-gemeinschaftsrechtlich festgelegten Anforderungen

Anlage 8:  Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen einer

           Bewilligung bedarf

Anlage 9:  Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter

           bestimmten Voraussetzungen verboten ist

Anlage 10: Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch

Anlage 11: Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den

           Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen

Anlage 12: Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches

           Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist

Anlage 13: Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

Anlage 14: Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die

           unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 3 Tiere

           verbringen

Anlage 15: Kennzeichnungsmethoden

Anlage 16: Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten

           Verwendungszwecken und Bedingungen

Anlage 17: Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten

           Verwendungszwecken und Bedingungen

Anlage 18: Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben

           gemäß § 45

Schlagworte

Einfuhrbestimmung, Einfuhrbewilligung, Einfuhrverbot, Transportbehältnis, Packstückverschluß, Einfuhr

Gesetzesnummer

10011153

Dokumentnummer

NOR11011392

Alte Dokumentnummer

N8199912974Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/1999/26/P0/NOR11011392

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