Auf Grund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, sowie auf Grund des § 42 Abs. 4 und 6 und des § 43 Abs. 6 des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für wirtschaftliche Angelegenheiten, für Land- und Forstwirtschaft und für Wissenschaft und Verkehr verordnet: Auf Grund der Paragraphen 4, 4 a und 4 b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177 aus 1909,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 1998,, sowie auf Grund des Paragraph 42, Absatz 4 und 6 und des Paragraph 43, Absatz 6, des Fleischuntersuchungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1982,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 1998,, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für wirtschaftliche Angelegenheiten, für Land- und Forstwirtschaft und für Wissenschaft und Verkehr verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Kundmachungen in den „Amtlichen Veterinärnachrichten”
§ 4 Verweisungen
2. Teil
Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten
1. Abschnitt
Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen
§ 5 Anwendungsbereich
§ 6 Ausnahmen für Tiere
§ 7 Ausnahmen für Waren und Gegenstände
2. Abschnitt
Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen
§ 8 Bescheinigungen
§ 9 Formulare
§ 10 Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen
§ 11 Ein- und Durchfuhrbewilligungen
3. Abschnitt
Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen
§ 12 Zulassung ausländischer Betriebe
§ 13 Bewilligungsfreie Einfuhr
§ 14 Bewilligungspflichtige Einfuhr
§ 15 Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder
Anwendung verbotener Stoffe
§ 16 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des
Bestimmungsstaates
§ 17 Einfuhrverbote für Fleisch
§ 18 Ein- und Durchfuhrverbote für tierische Abfälle
§ 19 Durchfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen sowie Einfuhr von
Waren mit Bestimmungsort in einer Freizone oder einem
Freilager
§ 20 Transportmittel und -behältnisse
§ 21 Transport von Tieren an den Bestimmungsort
§ 22 Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort
4. Abschnitt
Veterinärbehördliche Grenzkontrolle
§ 23 Ort des Grenzeintritts
§ 24 Kontrollorgane
§ 25 Packstück- und Raumverschlüsse
§ 26 Anmeldung von Sendungen
§ 27 Grenztierärztliche Untersuchung
§ 28 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische
Untersuchung
§ 29 Grenztierärztliche Abfertigung
§ 30 Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr
§ 31 Zurückweisung
§ 32 Gebühren
5. Abschnitt
Kontrollbefugnisse der Behörde
§ 33 Kontrollpflichtige Sendungen
§ 34 Andere Sendungen
§ 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten
3. Teil
Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber
EU-Mitgliedstaaten
1. Abschnitt
Anwendungsbereich und Allgemeines
§ 36 Anwendungsbereich
§ 37 Bescheinigungen
2. Abschnitt
Innergemeinschaftliches Verbringen
§ 38 Transportmittel und -behältnisse
§ 39 Bewilligungsfreies Verbringen
§ 40 Bewilligungspflichtiges Verbringen
§ 41 Verbringungsverbot für Tiere
§ 42 Verbringungsverbot für Fleisch
§ 43 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
§ 44 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
§ 45 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 46 Anzeige und Registrierung von Betrieben
§ 47 Betriebliche Aufzeichnungen
§ 48 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen
§ 49 Zulassungsverfahren
§ 50 Kennzeichnung
§ 51 Anzeige der Ankunft
§ 52 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
§ 53 Sonstige Maßnahmen
3. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen
§ 54 Tiere
§ 55 Waren
4. Abschnitt
Kontrollbefugnisse der Behörde
§ 56 Behördliche Maßnahmen
§ 57 Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise
Betriebsinhabers
4. Teil
Schlußbestimmungen
§ 58 Unberührt bleibende Vorschriften
§ 59 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 60 Inkrafttreten
Anlage 1: Kontrollpflichtige Sendungen
Anlage 2: Ein- und Durchfuhrverbote für Tiere, Waren und
Gegenstände gemäß EU-Gemeinschaftsrecht
Anlage 3: Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
Anlage 4: Dienstsiegel der Grenztierärzte
Anlage 5: Dienstabzeichen der Grenztierärzte
Anlage 6: Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren
Anlage 7: Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren
nach EU-gemeinschaftsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 8: Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen einer
Bewilligung bedarf
Anlage 9: Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter
bestimmten Voraussetzungen verboten ist
Anlage 10: Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch
Anlage 11: Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den
Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen
Anlage 12: Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches
Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist
Anlage 13: Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen
Anlage 14: Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die
unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 3 Tiere
verbringen
Anlage 15: Kennzeichnungsmethoden
Anlage 16: Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten
Verwendungszwecken und Bedingungen
Anlage 17: Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten
Verwendungszwecken und Bedingungen
Anlage 18: Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben
gemäß § 45