Bundesrecht konsolidiert

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Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr § 3

Kurztitel

Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 242/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken

Text

Paragraph 3,

Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:

  1. Litera a
    für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser)
    1,30 Euro,
     
  2. Litera b
    für die Heizkosten
    0,58 Euro,
     
  3. Litera c
    für die Warmwasserkosten
    0,29 Euro.
     

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005154

Dokumentnummer

NOR40025547

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