Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Text
§ 3.Paragraph 3,
Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:
für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser)
1,30 Euro,
für die Heizkosten
0,58 Euro,
für die Warmwasserkosten
0,29 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10005154
Dokumentnummer
NOR40025547