1. Abschnitt |
Ausbildung |
§ 1 Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, AllgemeinesParagraph eins, Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Allgemeines |
§ 2 AusbildungszieleParagraph 2, Ausbildungsziele |
§ 3 Didaktische GrundsätzeParagraph 3, Didaktische Grundsätze |
§ 4 Fachspezifische und organisatorische LeitungParagraph 4, Fachspezifische und organisatorische Leitung |
§ 5 Medizinisch-wissenschaftliche LeitungParagraph 5, Medizinisch-wissenschaftliche Leitung |
§ 6 Lehrkräfte, LehrtätigkeitParagraph 6, Lehrkräfte, Lehrtätigkeit |
§ 7 FachkräfteParagraph 7, Fachkräfte |
§ 8 Räumliche und sachliche Ausstattung der SchuleParagraph 8, Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule |
§ 9 AusbildungsjahrParagraph 9, Ausbildungsjahr |
§ 10 AusbildungszeitenParagraph 10, Ausbildungszeiten |
§ 11 TeilnahmeverpflichtungParagraph 11, Teilnahmeverpflichtung |
§ 12 Versäumen von Ausbildungszeiten, LehrerkonferenzParagraph 12, Versäumen von Ausbildungszeiten, Lehrerkonferenz |
§ 13 Unterbrechung der AusbildungParagraph 13, Unterbrechung der Ausbildung |
§ 14 SchulwechselParagraph 14, Schulwechsel |
§ 15 Theoretische AusbildungParagraph 15, Theoretische Ausbildung |
§ 16 Durchführung des UnterrichtsParagraph 16, Durchführung des Unterrichts |
§ 17 Verlegung von Unterrichtsstunden und -fächernParagraph 17, Verlegung von Unterrichtsstunden und -fächern |
§ 18 Praktische AusbildungParagraph 18, Praktische Ausbildung |
§ 19 Durchführung der praktischen AusbildungParagraph 19, Durchführung der praktischen Ausbildung |
§ 20 Praktische Ausbildung während der NachtzeitParagraph 20, Praktische Ausbildung während der Nachtzeit |
§ 21 WahlpraktikumParagraph 21, Wahlpraktikum |
§ 22 Praktikum nach Wahl der SchuleParagraph 22, Praktikum nach Wahl der Schule |
§ 23 Diplomprüfungsbezogenes PraktikumParagraph 23, Diplomprüfungsbezogenes Praktikum |
2. Abschnitt |
Prüfungen und Beurteilungen |
§ 24 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen AusbildungParagraph 24, Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung |
§ 25 Beurteilung der theoretischen AusbildungParagraph 25, Beurteilung der theoretischen Ausbildung |
§ 26 DispensprüfungParagraph 26, Dispensprüfung |
§ 27 Beurteilung der praktischen AusbildungParagraph 27, Beurteilung der praktischen Ausbildung |
§ 28 Wiederholen einer Einzelprüfung oder Teilprüfung einer EinzelprüfungParagraph 28, Wiederholen einer Einzelprüfung oder Teilprüfung einer Einzelprüfung |
§ 29 WiederholungsprüfungskommissionParagraph 29, Wiederholungsprüfungskommission |
§ 30 Nichtantreten zu einer Prüfung, NachtragsprüfungParagraph 30, Nichtantreten zu einer Prüfung, Nachtragsprüfung |
§ 31 Wiederholen eines PraktikumsParagraph 31, Wiederholen eines Praktikums |
§ 32 Wiederholen eines AusbildungsjahresParagraph 32, Wiederholen eines Ausbildungsjahres |
§ 33 Ausscheiden aus der AusbildungParagraph 33, Ausscheiden aus der Ausbildung |
§ 34 Aufsteigen in das nächsthöhere AusbildungsjahrParagraph 34, Aufsteigen in das nächsthöhere Ausbildungsjahr |
§ 35 ZeugnisParagraph 35, Zeugnis |
§ 36 Schulautonomer BereichParagraph 36, Schulautonomer Bereich |
3. Abschnitt |
Diplomprüfung |
§ 37 AllgemeinesParagraph 37, Allgemeines |
§ 38 Zulassung zur DiplomprüfungParagraph 38, Zulassung zur Diplomprüfung |
§ 39 DiplomprüfungsinhaltParagraph 39, Diplomprüfungsinhalt |
§ 40 FachbereichsarbeitParagraph 40, Fachbereichsarbeit |
§ 41 Praktische DiplomprüfungParagraph 41, Praktische Diplomprüfung |
§ 42 Mündliche DiplomprüfungParagraph 42, Mündliche Diplomprüfung |
§§ 43 bis 45 Ablauf der mündlichen DiplomprüfungParagraphen 43 bis 45 Ablauf der mündlichen Diplomprüfung |
§ 46 Beurteilung der DiplomprüfungParagraph 46, Beurteilung der Diplomprüfung |
§ 47 Gesamtbeurteilung der DiplomprüfungParagraph 47, Gesamtbeurteilung der Diplomprüfung |
§ 48 DiplomprüfungsprotokollParagraph 48, Diplomprüfungsprotokoll |
§ 49 Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der DiplomprüfungParagraph 49, Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der Diplomprüfung |
§ 50 Wiederholen der DiplomprüfungParagraph 50, Wiederholen der Diplomprüfung |
§ 51 Wiederholen des dritten AusbildungsjahresParagraph 51, Wiederholen des dritten Ausbildungsjahres |
§ 52 DiplomParagraph 52, Diplom |
4. Abschnitt |
Verkürzte Ausbildungen |
§ 53 AllgemeinesParagraph 53, Allgemeines |
§ 54 Verkürzte Ausbildung für PflegehelferParagraph 54, Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer |
§ 55 Verkürzte Ausbildung für SanitätsunteroffiziereParagraph 55, Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere |
§ 56 Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen GrundausbildungParagraph 56, Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung |
§ 57 Verkürzte Ausbildung für HebammenParagraph 57, Verkürzte Ausbildung für Hebammen |
§ 58 Verkürzte Ausbildung für MedizinerParagraph 58, Verkürzte Ausbildung für Mediziner |
5. Abschnitt |
Nostrifikation |
§ 59 AllgemeinesParagraph 59, Allgemeines |
§ 60 ErgänzungsausbildungParagraph 60, Ergänzungsausbildung |
§ 61 Wiederholen und Abbruch der ErgänzungsausbildungParagraph 61, Wiederholen und Abbruch der Ergänzungsausbildung |
§ 62 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfungParagraph 62, Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung |
6. Abschnitt |
Kompensationsmaßnahmen - EWR |
§ 63 AllgemeinesParagraph 63, Allgemeines |
§ 64 AnpassungslehrgangParagraph 64, Anpassungslehrgang |
§ 65 EignungsprüfungParagraph 65, Eignungsprüfung |
§ 66 WiederholenParagraph 66, Wiederholen |
§ 67 BestätigungParagraph 67, Bestätigung |
7. Abschnitt |
Vermittlungs- und Austauschprogramme |
§ 68 Vermittlungs- und AustauschprogrammeParagraph 68, Vermittlungs- und Austauschprogramme |
8. Abschnitt |
Schluß- und Übergangsbestimmungen |
§ 69 Ergänzungsausbildung für SanitätsunteroffiziereParagraph 69, Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere |
§ 70 Räumliche und sachliche Ausstattung der SchuleParagraph 70, Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule |
§ 71 Anzeige des ersten AusbildungsjahresParagraph 71, Anzeige des ersten Ausbildungsjahres |
§ 72 ÜbergangsbestimmungParagraph 72, Übergangsbestimmung |
§ 73 AußerkrafttretenParagraph 73, Außerkrafttreten |
Anlagen |