Entgelte für Rufe zu portablen Nummern
§ 2. Das Entgelt für Rufe in den Nummerierungsbereich für nationale Rufnummern mit der Bereichskennzahl 710 beträgt für anrufende Teilnehmer 1 S pro Minute. Paragraph 2, Das Entgelt für Rufe in den Nummerierungsbereich für nationale Rufnummern mit der Bereichskennzahl 710 beträgt für anrufende Teilnehmer 1 S pro Minute.