Bundesrecht konsolidiert

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Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 78/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 240/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.07.2008

Außerkrafttretensdatum

30.09.2008

Abkürzung

PBStV

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Titel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit
der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung
und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die
Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und
Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und
Begutachtungsstellenverordnung - PBStV)
(CELEX-Nr.: 396L0096)
StF: BGBl. II Nr. 78/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 24, Absatz 5,, 24a Absatz 7,, 56 Absatz 4,, 57 Absatz 9,, 57a Absatz 2,, Absatz 7,, Absatz 7 c und Absatz 8 und Paragraph 58, Absatz 4, KFG 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1997,, wird verordnet:

                           Inhaltsverzeichnis

                              1. Abschnitt

                   Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1.   Einrichtung für die Überprüfung

§ 2.   Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

       Ort und Stelle

                                2. Abschnitt

                         Wiederkehrende Begutachtung

§ 3.   Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal

§ 4.   Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5.   Begutachtungsformblatt

§ 6.   Begutachtungsplakette

§ 7.   Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8.   Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9.   Anbringung der Begutachtungsplakette

                              3. Abschnitt

       Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10.  Mängelgruppen

§ 10a. Technische Unterwegskontrollen

                              4. Abschnitt

        Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11.  Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12.  Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

       Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13.  Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

                              5. Abschnitt

                           Qualitätssicherung

§ 14.  System

§ 15.  Revision

                              6. Abschnitt

                           Schlußbestimmungen

§ 16.  Übergangsbestimmungen

§ 17.  Inkrafttreten

                         Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1:  § 5 Abs. 1        Begutachtungsformblatt

Anlage 2:  (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 240/2008)

Anlage 2a: § 1 Abs. 1, § 4   Einrichtungen für die besondere

                             Überprüfung/wiederkehrende

                             Begutachtung

Anlage 3:  § 5 Abs. 3        Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4:  § 6 Abs. 1        Begutachtungsplakette

Anlage 5:  § 7 Abs. 2 Z 7    Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6:  § 10              Katalog der Prüfpositionen

Anlage 6a: § 10a             Prüfbericht über die technische

                             Unterwegskontrolle

Anlage 7:  § 11 Abs. 4   )

           § 13 Abs. 3   )   Prüfnachweis

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

10012794

Dokumentnummer

NOR30006546

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/1998/78/P0/NOR30006546

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