Die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben, BGBl. Nr. 285/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof neu verlautbart: Die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben, Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1991,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof neu verlautbart: