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Lehrplan - Fachschule für Sozialberufe Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 340/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 4)
1.9.2008 (1. Klasse)
1.9.2009 (2. Klasse)
1.9.2010 (3. Klasse)

Text

                                                              Anlage

                   FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE

                         I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                     Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                     Wochenstunden         Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                     pflich-

                                        Klasse      Summe  tungs-

                                      1.   2.   3.         gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

   1. Religion                         2    2    2    6     (III)

   2. Sprache und Kommunikation:

      2.1. Deutsch                     2    2    2    6      (I)

      2.2. Kommunikation und

           Präsentation *1)            -    1    1    2      III

      2.3. Lebende Fremdsprache

           *2) *3)                     3    2    3    8      (I)

   3. Allgemeinbildung:

      3.1. Geschichte                  1    -    -    1     (III)

      3.2. Geographie                  1    -    -    1     (III)

      3.3. Physik                      -    1    -    1     (III)

      3.4. Chemie                      -    1    -    1     (III)

      3.5. Biologie und Ökologie       2    -    -    2     (III)

4. Kreativer Ausdruck:

      4.1. Bildnerische Erziehung

           und Kreatives Gestalten     3    2    -    5      IVa

      4.2. Musikalisch-rhythmische

           Erziehung                   1    1    1    3      IV

   5. Soziale Berufskunde und

      Methodik:

      5.1. Psychologie und

           Pädagogik                   1    1    2    4      III

      5.2. Sozialberufskunde           2    -    -    2      III

      5.3. Soziale Handlungsfelder     1    2    2    5      III

      5.4. Reflexion und

           Dokumentation               -    1    1    2      IVb

   6. Körper, Gesundheit und

      Pflege:

      6.1. Somatologie und

           Pathologie                  -    2    2    4      III

      6.2. Pflege, Hygiene und

           Erste Hilfe                 -    2    3    5      III

      6.3. Pharmakologie               -    -    1    1      III

   7. Wirtschaft,

      Informationsmanagement und

      Recht:

      7.1. Betriebswirtschaft und

           Rechnungswesen              2    2    3    7      (I)

      7.2. Politische Bildung und

           Recht                       1    1    1    3     (III)

      7.3. Informations- und

           Officemanagement            2    2    1    5      III

   8. Ernährung und Haushalt:

      8.1. Haushalt und

           Organisation                3    -    -    3      IV

      8.2. Ernährung und Diät          2    -    -    2      III

9. Bewegung und Sport:

      9.1. Bewegung und Sport          2    2    1    5     (IVa)

____________________________________________________________________

Zwischensumme                        31   27   26   84

A.2. Pflichtpraxis                                 12-16

      1. Familienpraxis                   4-8

      2. Sozialpraxis                          8-10

A.3. Schulautonomer

      Erweiterungsbereich *3)                        5-9

   1. Pflichtgegenstände mit

      erhöhtem Stundenausmaß *4)                     0-9

   2. Seminare *4)                                   0-9

      2.1. Fremdsprachenseminar

      2.2. Allgemein bildendes

           Seminar

      2.3. Fachtheoretisches

           Seminar

      2.4. Praxisseminar

      2.5. Musisch-kreatives

           Seminar

      2.6. Naturwissenschaftliche

           Seminar

      2.7. IT-Seminar

      2.8. Persönlichkeitsbildendes

           Seminar

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl                             105

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

C. Förderunterricht *3)

____________________________________________________________________

*1) Mit Computerunterstützung im Ausmaß von einer Wochenstunde. *2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des Paragraph 63, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung auf Ausbildungen im Bereich der Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufe sowie auf den direkten Berufseinstieg auf dem Gebiet der Verwaltung, insbesondere in den genannten Bereichen.

Die Ausbildung an der dreijährigen Fachschule für Sozialberufe vertieft durch die Vermittlung von allgemein bildenden, fachtheoretischen, fachpraktischen, lebens- und berufskundlichen, sowie musischen Unterrichtsinhalten und in den vorgesehenen Praktika die soziale Einstellung sowie das Interesse an Sozial- und Gesundheitsberufen und führt zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind der Erwerb von Sach-, Sozial- und Handlungskompetenzen, die Erlangung einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, sowie die Förderung des sozialen Engagements und der Persönlichkeitsbildung, der Kommunikations-, Kritik- und Teamfähigkeit und der Kreativität.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden

  • Strichaufzählung
    zuverlässig und verantwortungsbewusst,
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial engagiert,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig,
  • Strichaufzählung
    flexibel,
  • Strichaufzählung
    kreativ,
  • Strichaufzählung
    teamfähig,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht sowie
positiv zu denken und zu handeln. Außerdem sollen sie bereit sein, sich ständig weiterzubilden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegend dazu befähigt sein, sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten des Lebens sowie der notwendigen Erweiterung und Vertiefung dieser Kompetenzen auseinanderzusetzen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheits- und Qualitätsstandards, durchzuführen.
Die Fachschule für Sozialberufe setzt bewusst gewählte fachliche Schwerpunkte für die Ausübung im Bereich der Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufe und vermittelt durch den Einsatz von fachkompetenten und berufsspezifisch qualifizierten Lehrkräften, Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung von Berufsqualifikationen. Dadurch soll eine verbesserte Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen (zB Pflegehilfe, Schulen für Sozialbetreuungsberufe) erreicht werden.
Das Kennen lernen verschiedener Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen. Den Schülerinnen und Schülern sollen mit Hilfe einer sinn- und weitergreifenden Vernetzung aller Unterrichtsgegenstände umfassende Orientierungshilfen für die Ausübung von Berufen im Bereich der Sozialbetreuung angeboten werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sieben Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  4. Ziffer 4
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
  5. Ziffer 5
    Das Gesamtstundenausmaß im Bereich der Pflichtpraktika kann um maximal zwei Wochenstunden aus dem Erweiterungsbereich erhöht werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Am Beginn eines Ausbildungsganges kann in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen abweichend von Abschnitt römisch sechs vorgenommen werden. Diese ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Das bzw. die Seminar/e (eines oder mehrere) dient bzw. dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat bzw. haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern.

Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen und zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen. Kommunikation an sich ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung.

Die Pflichtpraxis ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrkräften zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn der Pflichtpraxis über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während der Pflichtpraxis setzen sollen.

Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungsziels zweckmäßig.

Die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.

Alle sprachlichen Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, sind laufend zu üben.

Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen wesentliche Bedeutung zu. Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schülerinnen und Schüler dienen unter anderem authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie und nach Möglichkeit projektorientierter Unterricht.

Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor Sachkompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.

British und American English sind als gleichwertig anzusehen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2008,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    literarische Werke in ihren Grundzügen einordnen und kritisch bewerten können;
  • Strichaufzählung
    die Medien hinterfragen und Manipulationsmechanismen erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter. Grammatische Grundstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens. Praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben – Perspektivenwechsel.

Textsorten der Printmedien.

Grundlagen der Literatur.

Behandlung von ausgewählter Jugendliteratur.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Vortragen von Texten.
Gegenwartssprache (Sprachschichten, Sprachwandel).

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Protokoll, Charakteristik, Beschreibung, Exzerpt). Festigung der Schreibrichtigkeit.

Argumentieren. Appellieren.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen). Werbung und Konsumverhalten. Ausgewählte Literatur (zB mit sozialem Bezug).

  1. Ziffer 3
    Klasse
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion und Diskussionsleitung.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Appellieren. Kommentieren. Lebenslauf. Bewerbung.

Kriterien des Verfassens einer umfangreicheren schriftlichen Arbeit zu einem Fachthema unter Einsatz verschiedener Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literaturgeschichte.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
  2. Ziffer 3
    Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.2. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren auf das Interaktionsgeschehen kennen und dadurch Kommunikation bewusst deuten und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Sprechkompetenz im beruflichen Kontext erwerben;
  • Strichaufzählung
    in Konflikten sinnvolle Konfliktlösungsmöglichkeiten anstreben können;
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen können;
  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen, planen und halten können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    ihre Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    Sicherheit in der Auswahl und im Einsatz von Präsentationsmitteln erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse
Kommunikation:
Feedback. Konflikte. Umgang mit Konflikten. Konfliktlösung.

Kommunikationsgrundlagen (verbale und nonverbale, explizite und implizite Kommunikation). Gesprächsformen (Vorstellungsgespräch, Telefonat, etc.). Gesprächsführung. Bedeutung von Umgangsformen.

Rhetorik und Präsentation:

Sprech- und Redetechnik.

Arten der Präsentation.

Medieneinsatz.

  1. Ziffer 3
    Klasse
Kommunikation:
Rhetorik und Präsentation:
Redeangst und Redehemmung. Planung und Aufbau einer Rede.

Der Präsentator bzw. die Präsentatorin:

Ausdruck und Wirkung. Selbstsicherheit.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz.

2.3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen, um eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung erwerben;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen als zur Muttersprache paralleles System erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs entwickeln sowie durch fächerübergreifendes Arbeiten vernetzt denken können;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    jene allgemeine sowie berufsspezifische Sprachkompetenz erwerben, die es ermöglicht, einfache Situationen, die sich in Beruf und Praxis ergeben, erfolgreich zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent User B1 gemäß den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreicht haben;
  • Strichaufzählung
    einfache und zusammenhängende Texte (Berichte, Pläne, Begründungen) zu vertrauten Themen und persönlichen Interessensgebieten in Standardsprache verstehen und verfassen können;
  • Strichaufzählung
    Alltagssituationen auf einer Reise im Sprachgebiet bewältigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse

Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

  1. Ziffer 2
    Klasse

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Der Sprachraum der Zielsprache. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich und Europa. Kulturleben. Aktuelle Themen. Soziale Einrichtungen in Österreich im Vergleich mit Sprachraum der Zielsprache. Standardformen der Korrespondenz (Bewerbung, Lebenslauf, etc.). Beispiele für Situationen in der Berufspraxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
  2. Ziffer 3
    Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 3
    ALLGEMEINBILDUNG

3.1. GESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
    Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Überblick über sozial-historische Schwerpunkte.
    Überblick über das 19. Jahrhundert.
    Entwicklungen vor dem 1. Weltkrieg. 1. Weltkrieg.

Zwischenkriegszeit:

Gesellschaft. Frauenpolitik. Wirtschaft. Wissenschaft. Technik. Kultur. Neuordnung Europas. Österreich in der ersten Republik. Totalitäre Bewegungen in Europa.

  1. Ziffer 2
    Weltkrieg. Holocaust.

Europa nach 1945:

Nachkriegszeit. Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt. Einigung Europas. Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Entwicklungen in Österreich.

Welt im Umbruch:

Entwicklungen in Osteuropa. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migration (Einwanderung, Auswirkungen auf die Gesellschaft).

Aktuelle zeitgeschichtliche und/oder außereuropäische Themen.

3.2. GEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde anhand konkreter Beispiele erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung der Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
    Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse. Sozialstrukturen. Mobilität. Sozialer Wandel. Städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe. Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftsregionen. Europäische Integration. Entwicklung von Wirtschaftszonen. Soziale und wirtschaftliche Probleme in den Industrieländern und in den Ländern der Dritten Welt.

Großregionen:

Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Kultur. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Aktuelle Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential. Raum und Gesellschaft. Kultur. Wirtschaftsräume. Politische Gliederung. Sozialpartnerschaft. Aktuelle politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen.

3.3. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen werden sowie Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln können;
  • Strichaufzählung
    Basiswissen über die technischen Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst erwerben;
  • Strichaufzählung
    die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen können;
  • Strichaufzählung
    die Welt als vernetztes System verstehen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse
    Aufbau der Materie.

Masse. Teilchen. Felder:

Masse und Kraft. Bewegung. Wärmelehre. Elektromagnetismus.

Energie:

Formen. Gewinnung. Verwendung. Energiesparende Maßnahmen.

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen. Das elektromagnetische Spektrum. Anwendungen. Radioaktivität und Strahlenschutz.

3.4. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen zu sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln können;
  • Strichaufzählung
    die Welt als vernetztes System verstehen lernen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse
Allgemeine und anorganische Chemie:

Aufbau der Materie (Atombau, Periodensystem, Formelsprache, chemische Bindungen).

Chemische Reaktionen (Energieumsatz, Synthese, Analyse, Oxidation und Reduktion). Säuren und Basen (pH-Wert, Indikatoren, Neutralisation). Luft. Wasser. Boden (Zusammensetzung, Verschmutzung).

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe und wichtige Derivate. Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte (Gärung, Karbonsäuren und deren Derivate). Ausgewählte Kapitel der Biochemie.

3.5 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen können;
  • Strichaufzählung
    alles Leben als schützenswert erkennen und Verständnis und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt erwerben;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit werden;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichts beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Zytologie:
Zellaufbau und Zellfunktion. Zellstoffwechsel. Mitose und Meiose.

Vererbungslehre:

Mendelsche Regeln. Humangenetik. Erbkrankheiten. Gentechnik.

Mikrobiologie:

Einzeller. Bakterien und Viren. Einteilung und Lebensweise. Bedeutung für den Menschen.

Botanik und Zoologie:

Systematischer Überblick über das Pflanzen- und Tierreich. Anatomie und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere. Evolution.

Ökologie:

Ökosysteme. Stoffkreisläufe. Energiefluss. Natur- und Umweltschutz.

Ethologie:

Grundlagen der Verhaltensforschung. Verhaltensweisen von Tieren und Menschen (Sozialverhalten). Körpersprache.

  1. Ziffer 4
    KREATIVER AUSDRUCK

4.1. BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die eigene Kreativität entwickeln und diese für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass handwerkliches Arbeiten Erfolgserlebnisse vermittelt und diese Erkenntnis im Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen in der Praxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Animation und der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen aufzeigen können;
  • Strichaufzählung
    möglichst vielseitige kreative Techniken, welche die Grob- und Feinmotorik fördern, kennen lernen und ausführen können;
  • Strichaufzählung
    ihre schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten für die Sensibilisierung ihrer Wahrnehmung und für den persönlichen Ausdruck einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch materialgerechtes, zielorientiertes und eigenständiges Arbeiten neue alternative Lösungsvorschläge schaffen können;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber bildnerischen Erscheinungsformen von Kunst und Kultur entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    visuelle Medien, Einrichtungen der Kunstvermittlung und geeignete Reflexionsmethoden selbstständig und sinnvoll nutzen können;
  • Strichaufzählung
    bei kreativem und bildnerischen Arbeiten auf die gegebenen Rahmenbedingungen in Familien und sozialen Einrichtungen eingehen können;
  • Strichaufzählung
    über eine Sammelmappe verfügen, welche sie in ihrer späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Aktivierung und der Freizeitgestaltung kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Berufsorientierte Themen:

Arbeiten mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Aktuelle Themen:

Dekoration. Werbung. Gestaltung von Festen und Feiern im Jahreskreis. Werkstücke aus verschiedenen Materialien unter Anwendung unterschiedlicher Techniken. Kreativitätstechniken, welche die Konzentration fördern und alle Sinne ansprechen. Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten. Organisation einer Beschäftigungsaktivität.

Schrift und Layout:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.

Grafik und Malerei:

Studie vor dem Objekt. Skizze. Autonome Zeichnung. Verfremdung. Abstraktion.

Arbeit mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

Entwicklung und Bedeutung der Kinderzeichnung. Spielzeug.

Kriterien und Gestaltungsmöglichkeiten.

Einsatz visueller Medien.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit Kunst und Architektur. Werkinterpretation.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Grafik und Malerei:

Druckgrafische Verfahren. Freie Malerei mit verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Techniken.

Plastik und Skulptur:

Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Techniken.

Arbeit mit Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

Anfertigung von Werkstücken zur Sensibilisierung der Grob- und Feinmotorik. Malen als Therapie.

Einsatz visueller Medien.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit Kunst und Architektur. Werkinterpretation.

4.2. MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das musikalische und rhythmische Verständnis erweitern und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsbildung im kognitiven-affektiven, sozialen und motorischen Bereich erkennen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedlichste Musikarten und -stile kennen und eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich mit den verschiedenen Funktionen der Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluss der Medien auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältige Wirkung von Musik kennen;
  • Strichaufzählung
    sich mit den verschiedenen Handlungsfeldern der elementaren rhythmischen Musikerziehung auseinandersetzen und diese umsetzen können; (Singen. Elementares Musizieren. Bewegung. Instrumentenkunde);
  • Strichaufzählung
    sich ein vielfältiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen für die verschiedensten Altersgruppen und für unterschiedliche soziale Bereiche aneignen;
  • Strichaufzählung
    musikalisch-rhythmische Übungen für Kinder, alte Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen praktisch einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    eigene gestalterische Vorstellungen kreativ und phantasievoll in Musik und Bewegung bzw. Tanz umsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
    Musizieren und Gestalten:
    Rhythmus

Metrum. Notenwerte. Rhythmusnotation. Geräusche und Klänge im Raum. Singen. Stimme. Sprech- und Stimmpflege. Musikalische Parameter. Musik und Bewegung mit Objekten und Materialien. Bewegungsimprovisation. Gruppen- und Volkstänze. Erfinden von Tänzen und Pantomimen.

Die menschliche Stimme.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Instrumente:
Orffinstrumentarium. Kleines Schlagwerk. Body percussion.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Einfache Notationsformen. Musikinstrumente. Rhythmik. Musikgeschichtliche Epochen und Formen.

Musik im sozialen Bereich:

Kinderlieder. Kindertänze (Singen und Begleitung, Bewegungsgestaltung).

  1. Ziffer 3
    Klasse
Werkanalyse:
Einfache formale Prinzipien. Möglichkeiten der Rezeption. Funktionelle Musik.
Einführung in Musiktherapie, Bewegungs- und Tanztherapie.

Musik im sozialen Bereich:

Grundlagen zum Musizieren. (Singen und Begleitung, Bewegungsgestaltung) Musik mit Kindern Jugendlichen. Musik mit alten Menschen und mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

  1. Ziffer 5
    SOZIALE BERUFSKUNDE UND METHODIK

5.1. PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüller sollen

  • Strichaufzählung
    sich mit den verschiedenen Stadien der Entwicklung des Menschen und den sich daraus ergebenden Problemstellungen auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich als Person in seinem sozialen Kontext wahrnehmen und mitteilen können;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sensibilisiert sein persönliche und mitmenschliche Belastungen und Lebenskrisen zu erkennen;
  • Strichaufzählung
    über Präventionsmaßnahmen und Bewältigungsstrategien Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    eine verantwortungsbewusste und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
  • Strichaufzählung
    sich ihrer erzieherischen Möglichkeiten und ihrer Vorbildwirkung bewusst sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Grundbegriffe der Psychologie:
Richtungen. Aufgaben und Methoden.

Pädagogische Grundbegriffe:

Anwendungsbereiche der Pädagogik. Aufgaben der Erziehung. Erziehungsstile.

Entwicklungspsychologie:

Pränatale Entwicklung. Geburt und erstes Lebensjahr. Kindheit. Kognitive und sozial-emotionale Entwicklung. Spiel.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Allgemeine Psychologie:
Kognitive Vorgänge (Gedächtnis, Denken, Reifung und Lernen).

Entwicklungspsychologie:

Schulkindalter. Jugendalter.

Determinanten der Entwicklung:

Anlage und Umwelt als Grundlage der Persönlichkeit. Familienformen. Soziale Wahrnehmung.

Motivation:

Emotionen. Bedürfnisse. Sucht und Suchtverhalten. Frustration. Aggression.

Erziehung:

Familie und Erziehungsprobleme, Erziehungsmittel.

  1. Ziffer 3
    Klasse
Entwicklungspsychologie:
Der erwachsene und alte Mensch.

Persönlichkeitspsychologie:

Bedeutung des Unbewussten. Ich-Identität.

Sozialpsychologie:

Einstellungen. Vorurteile (zB: Rassismus). Massenpsychologische Phänomene. Gruppenstrukturen und -prozesse.

Seelische Gesundheit:

Psychosomatik (Psychische Erkrankungen und Behandlungsmethoden). Krisen (Erkennung, Umgang, Unterstützungsmöglichkeiten).

Psychohygiene.

Medienpädagogik. Organisationspsychologie.

5.2. SOZIALBERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die facheinschlägigen Berufe und Tätigkeiten erwerben;
  • Strichaufzählung
    ihre Neigungen und ihre Fähigkeiten für sozial orientierte Berufe erkennen und diese mit den Berufsanforderungen in Einklang bringen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich im Bereich der facheinschlägigen Berufe und Ausbildungsmöglichkeiten orientieren und Aufgabenbereiche zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse im Bereich Voraussetzungen und Grenzen des Helfens erlangen; (beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten);
  • Strichaufzählung
    mit den wichtigsten facheinschlägigen Begrifflichkeiten vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsinstrumente situationsspezifisch einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Situationen der sozialen Bedürftigkeit (bzw. Armut in Österreich) kennenlernen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse

Soziale Bedürftigkeit. Begrifflichkeiten in der sozialen Arbeit und im Gesundheitsbereich. (Soziale Berufe, Gesundheitsberufe, Sanitätshilfsdienste) Geschichte und Entwicklung der einzelnen Berufe in Österreich und der EU. Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. (Organisationen, Träger, Finanzierung) System der sozialen Sicherheit und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.

Berufsethik:

Wertebewusstsein und Werthaltungen. Konfliktbewältigung. Kommunikation und Familie. Helfen als Beruf. Grundsätze des Helfens.

5.3. SOZIALE HANDLUNGSFELDER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Sexualität als Prinzip der Natur verstehen und wissen, dass biologische Funktionen mit seelisch-geistigen und sozialen Kompetenzen eng verknüpft sind;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung der werdenden Eltern, Geburt und Betreuung der „Wöchnerin“ besonders in einer Rooming-in Situation besitzen;
  • Strichaufzählung
    um den Wert der bestmöglichen Ernährung des gesunden Säuglings wissen;
  • Strichaufzählung
    Wissen und Fertigkeiten besitzen, um den gesunden Säugling im familiären Rahmen vor allem sicher (im Sinne der Unfallverhütung) pflegen und betreuen zu können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen beim Kind kennen und um häufig auftretende Erkrankungen im Säuglingsalter bzw. deren Prophylaxe wissen;
  • Strichaufzählung
    auf die besonderen sozialen Lebenslagen innerhalb der Familie vorbereitet sein, wie Behinderung, Alleinerziehung und Pflege eines Angehörigen;
  • Strichaufzählung
    über Interventionsmöglichkeiten im Sozialbereich Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für den Menschen mit besonderen Bedürfnissen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten aber auch mit seinen Fähigkeiten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrer Umgebung unterstützen können durch Wissen über unterschiedliche Betreuungsmethoden;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen besitzen;
  • Strichaufzählung
    über die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Österreich/EU Bescheid wissen (Integration in Schule und Beruf) und Institutionen in diesem Bereich kennen;
  • Strichaufzählung
    relevante Berufsgruppen im Bereich der Menschen mit besonderen Bedürfnissen kennen;
  • Strichaufzählung
    das Alter als wichtige Lebensphase mit besonderen Aufgabenstellungen erkennen und die Ressourcen des alten Menschen fördern und nützen können;
  • Strichaufzählung
    den alten Menschen in seinen Lebenswelten verstehen, begleiten und betreuen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die besonderen Situationen von Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die physischen, psychischen und sozialen Veränderungen durch den Alterungsprozess kennen und in der Praxis entsprechend handeln können;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung der Sterbebegleitung Bescheid wissen und den Einsatz von Kommunikationsformen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Familie:

Empfängnisverhütung (Übertragung ansteckender Krankheiten). Schwangerschaft. Geburt. Wochenbett. Das Frühgeborene und das neugeborene Kind. Die Ernährung und Betreuung des Kindes im Säuglingsalter. Unfallverhütung. Kleinkind, Schulkind. Das kranke Kind.

Kommunikationsebenen im familiären Bereich. Unterstützungsangebote für Familien. Familie im gesellschaftlichen Wandel. Gewalt in der Familie.

Entwicklung der Rollenbilder von Frau und Mann.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Menschen mit besonderen Bedürfnissen:

Begrifflichkeiten. Arten und Ursachen. Auswirkungen auf Familie und soziales Umfeld. Schulische und berufliche Integration und Rehabilitation. Förderung und Therapie. Geschichte und Entwicklung im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Gesellschaft und Behinderung. Heilpädagogische Institutionen in Österreich/EU und deren Aufgabenbereiche.

Normalisierung. Empowerment.

  1. Ziffer 3
    Klasse
Altern und Alter:

Psychische, physische und soziale Veränderungen im Alter. Altersgerechtes Wohnen und Betreuen. Grundbedürfnisse im Alter und deren Defizite. Möglichkeiten der Beschäftigung und Freizeitgestaltung. Unfallverhütung und Sturzprophylaxe im Alter. Altersbedingte Erkrankungen. Prophylaxen. Pflege und Ressourcen. Einführung in die Rehabilitation und physikalische Therapie. Pflege und Betreuungsangebot für ältere Menschen. Gewalt gegen ältere Menschen in Pflegesituationen. Organisationen und Einrichtungen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit. Selbsterfahrung von Behinderungen. Rechtsfragen und Amtswege. Umgang mit Krisen. Burnout von Betroffenen. Sterbebegleitung. Gesprächsführung mit alten Menschen. Gelungenes und Selbstbestimmtes Altern. Biographiearbeit; Leistungs- und Lernfähigkeit im Alter. Ausgewählte Themen der Alterssoziologie.

5.4. REFLEXION UND DOKUMENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über die Praxisstellen und Praxisbereiche, insbesondere im Hinblick auf deren Klientenkreis informiert werden;
  • Strichaufzählung
    sich der Anforderungen der Institution sowie der eigenen Erwartungshaltung bewusst werden;
  • Strichaufzählung
    Professionelle Kommunikation und Gesprächsführung als zwischenmenschliches Geschehen wertschätzen und pflegen können;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Selbsterfahrung als wesentliche Voraussetzung für das eigene soziale Handeln in der Pflichtpraxis erfahren;
  • Strichaufzählung
    emotionale Entlastung von schwierigen Praxissituationen durch die Gruppe erleben und ihre Ressourcen nützen können;
  • Strichaufzählung
    konstruktive Kritik üben und annehmen können;
  • Strichaufzählung
    einen bewussten Umgang mit vertraulichen Informationen erwerben;
  • Strichaufzählung
    durch Reflexion in der Pflichtpraxis erlebte Situationen verstehen und daraus Folgerungen ziehen sowie ihre persönlichen Handlungskompetenzen erweitern können;
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Gefahren des Burnouts kennenlernen und Reflexion als konstruktives Element der Psychohygiene nutzen können;
  • Strichaufzählung
    eigene und unterschiedliche Werthaltungen reflektieren, verstehen und respektieren können;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit erlangen, den Handlungsspielraum von Mädchen und Buben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Nähe und Distanz bewusst werden und sich angemessen gegenüber ihnen anvertrauten Menschen in der Pflichtpraxis verhalten können;
  • Strichaufzählung
    Praxiserfahrungen schriftlich, unter Einsatz von modernen Medien selbstständig und eigenverantwortlich dokumentieren und aufarbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse - Familienpraxis

Organisatorische Informationen. Einführung in die praktische Ausbildung. Anforderungen an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in der Familienpraxis. Ziele.

Reflexion:

Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung. Methodische Techniken. Feedback Regeln. Konfliktlösungsstrategien. Burnout. Ursachen. Präventive Maßnahmen. Methoden der Selbsterfahrung. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Motivation.

Schlüsselqualifikationen:

Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialkompetenz.

Dokumentation:

Schriftliche Berichterstattung:

Beschreibung und Aufgaben der Familie. Tätigkeiten. Persönliche

Erfahrungen und Entwicklungen.

Dokumentationsrichtlinien. Fakten- und Materialsammlung. Datenschutz. Gender Mainstreaming. Selbstorganisation. Eigenverantwortung.

  1. Ziffer 3
    Klasse - Sozialpraxis

Organisatorische Informationen. Einführung in die praktische Ausbildung. Anforderungen an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten in der Sozialpraxis. Ziele.

Reflexion:

Grundlagen der Kommunikation und der Gesprächsführung. Methodische Techniken. Feedback Regeln. Konfliktlösungsstrategien. Burnout. Ursachen. Präventive Maßnahmen. Methoden der Selbsterfahrung. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Motivation.

Schlüsselqualifikationen: Selbstkompetenz, Sachkompetenz, Sozialkompetenz.

Dokumentation:

Schriftliche Berichterstattung:

Beschreibung und Aufgaben der Institution. Tätigkeiten.

Persönliche Erfahrungen und Entwicklungen.

Dokumentationsrichtlinien. Fakten- und Materialsammlung. Datenschutz. Gender Mainstreaming. Selbstorganisation. Eigenverantwortung.

  1. Ziffer 6
    KÖRPER, GESUNDHEIT UND PFLEGE

6.1. SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie über die biologischen Veränderungen bis in das höhere Lebensalter unter Verwendung der Fachterminologie erwerben;
  • Strichaufzählung
    die allgemeine und spezielle Krankheitslehre kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    Informationen über einfache, diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse

Bau und Funktion des menschlichen Körpers. Medizinische Fachsprache. Zellen. Gewebe. Organe. Bewegungsapparat. Kreislauforgane. Blut und Blutbildende Organe. Atmungsorgane. Verdauungsorgane und Stoffwechsel. Endokrine Drüsen. Harnbereitende und -ableitende Organe. Geschlechtsorgane. Haut und Sinnesorgane. Nervensystem. Präventivmedizin.

  1. Ziffer 3
    Klasse

Krankheitslehre und Gesundheitsdefinition. Einführung in die allgemeine Krankheitslehre. Allgemeine Krankheitsursachen. Infektion. Immunität. Allergie. Gutartiger und bösartiger Tumor. Krebserkrankung im Alter. Krebsepidemiologie.

Degenerative Erkrankungen:

Ursachen. Symptome. Ablauf und Therapie bei häufigen Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems, des Blut- und des Abwehrsystems, des Atmungssystems, des Verdauungstraktes, des Nervensystems und des Urogenitaltraktes. Einfache diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.

6.2. PFLEGE, HYGIENE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, über die erforderlichen Grundkenntnisse in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe zu verfügen;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, pflegerische Maßnahmen laut Tätigkeitsbereich der Basisversorgung durchzuführen;
  • Strichaufzählung
    gesundheitsfördernde Maßnahmen kennen und diese für sich und andere anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Pflege als prozesshaftes Geschehen verstehen, Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    Wissen und Kenntnisse über Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erwerben;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, angewandte Hygiene im intra- und extramuralen Bereich einschließlich Desinfektion und Sterilisation in der Praxis umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    praktisches und theoretisches Wissen im Bereich der Ersten Hilfe haben und entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Einblick in die Bereiche der Strahlenkunde sowie des Katastrophen- und Zivilschutzes haben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse

Gesundheit. Der gesunde Mensch. Gesundheitsförderung. Krankheit. Der kranke Mensch.

Einführung in die Begrifflichkeiten:

Pflegemodelle. Pflegeprozess. Pflegesysteme. Pflegestandards. Pflegediagnose. Pflegedokumentation.

Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des täglichen Lebens:

Vitale Funktionen des Lebens. Schlaf- und Ruhephasen. Verhalten und Selbstwertgefühl als existentielle Erfahrungen.

Bewegung:

Bedeutung der Bewegung. Beobachtung. Körperhaltung. Risikofaktoren. Prophylaxen Dekubitus. Thrombose. Kontraktur. Unterstützung bei der Bewegung.

Pflege:

Körperpflege. Unterstützung bei der Körperpflege. Haarwäsche und Pflege. Zahnpflege. Pediküre und Maniküre. Beobachtung der Haut. Pflegeutensilien und Hilfsmittel.

Essen und Trinken:

Ernährungszustand. Verdauungsstörungen. Schluckstörungen. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Flüssigkeitsbilanz. Verabreichung von Arzneimitteln.

Stoffwechsel:

Bedeutung. Urinausscheidung. Stuhlausscheidung. Obstipation. Erbrechen. Anwendung von Hilfsmitteln bei Inkontinenz.

Kleidung:

Umgang. Hilfestellung bei der Auswahl. Methoden, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.

  1. Ziffer 3
    Klasse
Hygiene:

Persönliche Hygiene. Grundlagen der Infektionslehre. Immunologie. Behandlungsverfahren bei Infektionen. Angewandte Hygiene im intra- und extramuralen Bereich. Desinfektions- und Sterilisationsverfahren.

Umgang mit medizinisch-technischen Untersuchungsgeräten. Hygienerichtlinien und -maßnahmen.

Ergonomie und Mobilisation:

Haltungs- und bewegungsformende Übungen zur Vermeidung von Fehlhaltungen und zur Mobilisation. Lagerungs- und Hebetechniken. Hilfsmitteleinsatz.

Erste Hilfe:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Durchblutungsstörungen. Frakturen. Wundversorgung. Selbstschutz. Unfallverhütung. Notruf. Katastrophen- und Zivilschutz. Brand- und Strahlenschutz. Maßnahmen bei Anfallserkrankungen. Ausgewählte Verbandmaterialien und ihr Verwendungszweck. Verbandtechniken. Grundregeln. Verbandabnahme. Assistenz beim Verbandwechsel. Verbandfixierung.

Administration in der Ordination.

6.3. PHARMAKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Pharmakologie erlangen;
  • Strichaufzählung
    Über die unterschiedlichen Medikamente, deren Lagerung, Verabreichung sowie Wirkungen und Nebenwirkungen Bescheid wissen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse

Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Medikamenten. Therapeutische Bandbreite. Arzneimittelgruppen. Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verabreichung von Medikamenten. Aufnahme und Ausscheidung von Medikamenten. Allergien und Unverträglichkeiten. Assistenz bei der Einnahme von oral zu verabreichenden Arzneimitteln. Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Salben, Cremen, Lotionen oder von Pflegeprodukten.

  1. Ziffer 7
    WIRTSCHAFT, INFORMATIONSMANAGEMENT UND RECHT

7.1. BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über die kontinuierlichen Geschäftsabläufe im Arbeits-, Kapital- und Gütermarkt besitzen, sowie betriebswirtschaftliche Vorgänge nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung und Unternehmensgründung in Grundzügen kennen;
  • Strichaufzählung
    Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmung kennen sowie die Personalverrechnung in ihren Grundzügen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation und Kostenrechnung kennen sowie diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bestandteile und Grundsätze des betrieblichen Rechnungswesens kennen (Belegwesen, doppelte Buchführung und Bilanz);
  • Strichaufzählung
    durch Kopfrechnen und Schätzen von Ergebnissen, insbesondere hinsichtlich der Größenordnungen, den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht werden können;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe des Non-Profit-Bereichs praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen führen und unter Berücksichtung der Umsatzsteuer verbuchen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Grundlagen der Wirtschaft:
Markt. Angebot und Nachfrage, Betriebsarten, Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen, Abwicklung, vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce. Marketing.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff. Aufgaben und Teilbereiche; rechtliche Grundlagen.

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale. Kontenrahmen und Kontenplan. Bilanzzerlegung.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Hilfs- und Nebenbücher).

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung von Umsatz- und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Belegorganisation. Kontierung von Belegen. Verbuchung laufender Geschäftsfälle.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Unternehmensrecht:

Unternehmenseigenschaft. Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen. Non-profit-Organisationen.

Einnahmen-/Ausgabenrechnung (vor allem im Non-Profit-Bereich).

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle. Kontenabschluss und Belegorganisation. Bilanz- und Erfolgsrechnung. Einführung in ein aktuelles Buchungsprogramm.

Jahresabschluss:

Anlagenabschreibung.

Finanzierung und Investition:

Finanzierungsarten. Zinsenrechnung. Liquidität.

Investitionsentscheidungen.

Wirtschaftspolitik (Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft - Wechselspiel und Zusammenhänge).

  1. Ziffer 3
    Klasse
Steuern:

Steuerermittlung (Steuererklärung). Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Kostenrechnung:

Begriffe und Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulationen. Abrechnung von Projekten (Förderungsmöglichkeiten).

Gewerbe:

Gewerbeordnung. Unternehmensgesetz.

Personalwesen:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiter/innen. Arbeitsvertrag. Dienstverhältnisse. Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Verbuchung von Geschäftsfällen.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge.

Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen im Überblick. Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben. Arbeitnehmerveranlagung.

Laufende Buchungen:

Vertiefende laufende Geschäftsfälle inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.
  2. Ziffer 2
    Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
  3. Ziffer 3
    Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

7.2. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge staatstragender Elemente und Regierungsformen kennen;
  • Strichaufzählung
    als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verantwortlich handeln und sich mit dem aktuellen politischen Geschehen auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Rechte und Pflichten des Staatsbürgers/der Staatsbürgerin und des Staates kennen und die Verpflichtung des Einzelnen und der Gemeinschaft zum Funktionieren gemeinschaftlichen Zusammenlebens erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Privatrechtes kennen lernen, und die Bedeutung für den einzelnen im täglichen persönlichen Leben erkennen;
  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Rechtsgrundlagen erlernt haben, um Handlungsfelder des täglichen Berufsalltags besser zu verstehen und um die damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse
Staatselemente:
Aufgaben des Staates

Prinzipien der österreichischen Verfassung:

Demokratie. Republik. Rechtsstaat. Bundesstaat. Neutralität. Menschenrechte.

Gesetzgebung:

Organe und Verfahren. Zugang zum Recht.

Rechtsstruktur.

Verwaltung:

Oberste Verwaltungsorgane. Verwaltungsverfahren. Politische Parteien.

EU:

Das politische und rechtliche System der Europäischen Union.

Grundstrukturen der EU, Grundsätze des EU-Rechts, Reform und Weiterentwicklung des EU-Rechts.

  1. Ziffer 2
    Klasse

Grundzüge des Privatrechts, des Familienrechts, des Jugendschutzgesetzes und des Erbrechtes.

Grundzüge des Sachenrechts.

Grundzüge des Vertrags- und Konsumentenschutzrechtes.

Grundzüge des Schadenersatzrechtes.

Grundbegriffe des Strafrechtes.

Rechtsdurchsetzung:

Verfahren und Instanzen.

  1. Ziffer 3
    Klasse
Berufsrelevante Rechtsgrundlagen:
Arbeitsrecht (national-international).
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.
Sanitätsrecht.
Aktuelles politisches Geschehen.

7.3. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Hardware erwerben und Kaufentscheidungen (Anschaffung einer EDV-Anlage) treffen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme und Anwenderprogramme kennen und diese auch selbstständig anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig schriftliche Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet zur Informationsbeschaffung unter Einhaltung der rechtlichen Nutzungsbestimmungen sinnvoll verwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse

Grundlagen der Informationstechnologie. Arbeitsplatzgestaltung. Wesentliche Hardwarekomponenten. Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems. Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten. Datei und Druckverwaltung.

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht. Datenschutz und Signaturbestimmungen. Internet und Mail.

Textverarbeitung. Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Schriftverkehr im Personalwesen.

Erstellen und Gestalten von Dokumenten. Typographie und Layout.

  1. Ziffer 2
    Klasse
    Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (Serienbrief). Präsentationsprogramm.
    Effiziente und praxisrelevante Text- und Präsentationsgestaltung. Nutzung des Internets.

  1. Ziffer 3
    Klasse
    Termin- und Adressatenverwaltung.
    Datenbanken.
    Erstellen und Bearbeiten von Präsentationen.

Selbstständige Formulierung und Gestaltung berufsrelevanter

Schriftstücke.

Schularbeiten:

1., 2. und 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 8
    ERNÄHRUNG UND HAUSHALT

8.1. HAUSHALT UND ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe rationell planen und sinnvoll koordinieren können, umweltschonend und den ergonomischen und hygienischen Richtlinien sowie den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entsprechend durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Betriebsmittel funktionsgerecht und sicherheitsbewusst einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Speisen unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen, der sozialen Verantwortung und der Arbeit im Team bewusst werden;
  • Strichaufzählung
    Verständnis und Kenntnisse über die gepflegte Tisch-, Ess- und Wohnkultur erwerben und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die effiziente Haushaltsorganisation erwerben;
  • Strichaufzählung
    die besonderen Bedürfnisse der Familie und der sozialen Institutionen im Bereich der Haushaltsführung kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    sich als kritikfähige Konsumenten bzw. Konsumentinnen verhalten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse

Formen der Haushalte, Bedürfnisse in Lebensphasen, Grundlagen des Haushaltsmanagements.

Küchenführung:

Hygiene. Unfallverhütung. Arbeitssicherheit. Brandschutz. Rationeller, wirtschaftlicher und kritischer Einkauf und Konsum. Qualitätserhaltende Lagerung. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Lebensmittel. Handhabung, Wartung und Kontrolle der Betriebsmittel.

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der vollwertigen österreichischen und internationalen Küche. Speisenabwandlung für Kost- und Diätformen. Schnellküchen. Einsatz und Bewertung von Convenienceprodukten. Richtlinien für das Portionieren. Anrichten und Garnieren von Speisen.

Service:

Ess- und Tischkultur eigener und fremder Kulturkreise. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Tischinventar. Mise en Place. Tischdecken. Elementare Handgriffe beim Servieren von Speisenfolgen. Spezielles Service für Kinder, Ältere Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Planung und Durchführung von kleinen Veranstaltungen.

Haushaltsorganisation:

Sachgemäße Handhabung sowie Reinigung und Pflege der im Haushalt benötigten Materialien, Betriebsmittel und Einrichtungsgegenstände. Praktische Anwendung ergonomischer und ökologischer Erkenntnisse.

8.2. ERNÄHRUNG UND DIÄT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung als prophylaktische Maßnahme für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    Bestandteile der Nahrung und handelsüblicher Lebensmittel kennen und deren ernährungsphysiologischen Wert beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen und zwischen Diätkost und der vollwertigen Ernährung des gesunden Menschen unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    sich als Konsument bzw. Konsumentin verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten können.

Lehrplan:

  1. Ziffer eins
    Klasse

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Ernährungsverhalten. Funktionen und Bestandteile der Nahrung. Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau. Arten - Kohlehydrate, Fette, Eiweiße und Mineralstoffe. Wasser. Vitamine. Sekundäre Pflanzenfette. Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung). Lebensmittelzusätze. Ergänzungsmittel.

Ausgewählte Lebens-, Würz- und Genussmittel (Arten. Zusammensetzung. Produktion und Handelsformen.

Ernährungsphysiologische Bedeutung. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse).

Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelrecht. Trends in der Ernährung und deren ernährungsphysiologische Beurteilung.

Quantitative und qualitative Aspekte der Ernährung.

Kostformen (ausgewählte Beispiele):

Differenzierung nach Alter und Belastungssituation.

Aktuelle Ernährungstheorien. Entstehung und Symptomatik ernährungsbedingter bzw. ernährungsabhängiger Erkrankungen. Bestimmung des Ernährungsstandes. Diätetische Behandlung ausgewählter Stoffwechselerkrankungen. Stellenwert und Bedeutung der Diät als Prophylaxe. Diätetik. Diagnostisches Hilfsmittel und unterstützende Form der Therapie. Ernährung in der Gesellschaft (genussvolles Essen, Essstörungen).

9. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Pflichtpraktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in Sozialeinrichtungen bzw. in der Familie umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz erlangen sowie persönliche und soziale Fähigkeiten gezielt entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen des jeweiligen sozialen Berufsfeldes kennen und erfüllen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von verschiedenen Sozialeinrichtungen besitzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Wissen über die Pflichten und Rechte einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und kompetent verhalten können;
  • Strichaufzählung
    sich in ein bestehendes Team, in einer sozialen Institution bzw. in der Familie integrieren können;
  • Strichaufzählung
    durch Erfahrungen in den Praktika die persönlichen Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    Einfühlungsvermögen für soziale Strukturen in der Familie bzw. Institution erwerben;
  • Strichaufzählung
    geschulte Beobachtungsfähigkeit erwerben, um die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen zu können;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben erwerben;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Fortschritte und Fähigkeiten artikulieren und reflektieren können.

1. FAMILIENPRAXIS

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse
    Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein.

Haushalt:

Haushaltsführung. Reinigung und Pflege der Wohnung. Wäschepflege. Umweltbewusster und sparsamer Umgang mit Energiequellen.

Kochen:

Organisation und Zubereitung von Mahlzeiten. Rationelles Arbeiten. Hygiene.

Kinderbetreuung:

Säuglingspflege. Bedürfnisgerechter Umgang und Förderung der kindlichen Entwicklung. Kreative Entfaltung.

2. SOZIALPRAXIS

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse
    Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in sozialen Institutionen, wie:

Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Sozialpädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

A.3. Schulautonomer Erweiterungsbereich

  1. Ziffer eins
    PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Es wird auf die Ausführungen des Abschnittes römisch drei verwiesen.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes römisch drei d verwiesen.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, Didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes römisch drei e. verwiesen.

C. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Des Weiteren wird auf die Ausführungen des Abschnittes römisch drei e. verwiesen.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009

Gesetzesnummer

10010102

Dokumentnummer

NOR40101758

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