Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 125/1998

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.04.1998

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der bereits mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1993, bestimmte Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael wird im Bereich der Gemeinde Traboch wie folgt geändert:

Die neu herzustellenden Zu- und Auffahrtsrampen C und D zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle liegen zwischen AB-km 166,276 und AB-km 166,533 und stellen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traboch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. K 221/15/D im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1993,, bezüglich der Rampe Ost, welche durch die Rampe C ersetzt wird, abgeändert.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10012781

Dokumentnummer

NOR12158577

Alte Dokumentnummer

N9199810655O

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/1998/125/A1/NOR12158577

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