< Anlage
(Anm.: Die sich aufgrund der V ergebenen, in der AnlageAnmerkung, Die sich aufgrund der römisch fünf ergebenen, in der Anlage
festgestellten höheren Gebührenbeträge sind in den betreffenden Paragraphen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 136/1975, bereits berücksichtigt)festgestellten höheren Gebührenbeträge sind in den betreffenden Paragraphen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,, bereits berücksichtigt)