Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Psychotropen-Grenzmengenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1998
Außerkrafttretensdatum
10.11.2010
Abkürzung
PGV
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 1.
Als Untergrenzen einer großen Menge (Grenzmengen) werden für die einzelnen psychotropen Stoffe, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes und unter Bedachtnahme auf die Eignung der psychotropen Stoffe, Gewöhnung hervorzurufen und in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von Suchtkranken, die im Anhang dieser Verordnung angeführten Mengen festgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2010
Gesetzesnummer
10011024
Dokumentnummer
NOR12140550
Alte Dokumentnummer
N8199711007U