Bundesrecht konsolidiert

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Psychotropen-Grenzmengenverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Psychotropen-Grenzmengenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 378/1997

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1998

Außerkrafttretensdatum

10.11.2010

Abkürzung

PGV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

§ 1.

Als Untergrenzen einer großen Menge (Grenzmengen) werden für die einzelnen psychotropen Stoffe, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes und unter Bedachtnahme auf die Eignung der psychotropen Stoffe, Gewöhnung hervorzurufen und in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von Suchtkranken, die im Anhang dieser Verordnung angeführten Mengen festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2010

Gesetzesnummer

10011024

Dokumentnummer

NOR12140550

Alte Dokumentnummer

N8199711007U

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