Zubereitungen aus Heroin, Cannabis (ausgenommen Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind), Cocablättern, Ecgonin und den im Anhang V dieser Verordnung angeführten Stoffen.Zubereitungen aus Heroin, Cannabis (ausgenommen Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind), Cocablättern, Ecgonin und den im Anhang römisch fünf dieser Verordnung angeführten Stoffen.