Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997 in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997 in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.