Auf Grund des § 135 Abs. 5, des § 177 Abs. 2 und des § 205 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 219/1996, wird verordnet: Auf Grund des Paragraph 135, Absatz 5,, des Paragraph 177, Absatz 2 und des Paragraph 205, des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1996,, wird verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Anschluß der markscheiderischen Messungen
§ 4. Bezugssysteme
§ 5. Einheit des Winkelmaßes
§ 6. Sicherung der markscheiderischen Arbeiten
§ 7. Niederschriften
§ 8. Bergbaueigene Festpunkte
§ 9. Zeitpunkt der Messungen unter Tage
§ 10. Wichtige Eintragungen
§ 11. Benachbarte Grubenbaue
§ 12. Einstellung der Tätigkeiten
§ 13. Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders
§ 14. Stabilisierung von Vermessungspunkten
§ 15. Instrumente und Meßgeräte
2. Abschnitt: Vermessungen über Tage
§ 16. Allgemeines
§ 17. Verwendung von Meßpunkten
§ 18. Überprüfung von Meßergebnissen
§ 19. Tagbaumessungen
§ 20. Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrungen und Sondenköpfen
§ 21. Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen
3. Abschnitt: Vermessungen unter Tage
§ 22. Allgemeines
§ 23. Orientierungsvermessungen
§ 24. Untertägiges Lagenetz - Hauptpolygonzüge
§ 25. Untertägiges Lagenetz - Nebenpolygonzüge
§ 26. Untertägiges Höhennetz
§ 27. Geologische Aufnahmen
§ 28. Genauigkeit - Orientierungsvermessungen
§ 29. Genauigkeit - Untertägiges Lagenetz - Hauptpolygonzüge
§ 30. Genauigkeit - Untertägiges Lagenetz - Nebenpolygonzüge
§ 31. Genauigkeit - Untertägiges Höhennetz
§ 32. Durchschlagsangaben
§ 33. Grubengebäude geringer Ausdehnung
4. Abschnitt: Bergbaukartenwerk
§ 34. Allgemeines
§ 35. Zeichenträger
§ 36. Flächeninhalte - Rundungen
§ 37. Sicherung des Bergbaukartenwerkes
§ 38. Anforderungen bei automationsunterstützter Anfertigung und
Führung des Bergbaukartenwerks
§ 39. Übernahme fremder Unterlagen
§ 40. Bestandteile und Inhalt
§ 41. Risse und Karten untertägiger Bergbaue
§ 42. Risse und Karten bei Tagbauen
§ 43. Risse und Karten bei Kohlenwasserstoffbergbauen und
Sondenbergbauen auf Salz
§ 44. Risse und Karten für Geothermalvorhaben
§ 45. Risse und Karten für Schaubergwerke, Heilstollen oder
Versuchsstollen
§ 46. Nachtragsfristen
5. Abschnitt: Erfassung von Bodenbewegungen
§ 47. Lage- und Höhenmessungen
§ 48. Beurteilung der Meßergebnisse
§ 49. Kontrolle
6. Abschnitt: Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der
Bergbautätigkeit
§ 50. Risse und Karten
7. Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 51. Ausnahmebewilligungen
§ 52. Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 53. Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen