Auf Grund der §§ 158, 165, 205 und 206 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 219/1996, sowie hinsichtlich der Hauptstücke 3 und 4 auch auf Grund des § 132 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/1997, wird verordnet: Auf Grund der Paragraphen 158, 165, 205 und 206 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1996,, sowie hinsichtlich der Hauptstücke 3 und 4 auch auf Grund des Paragraph 132, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 1997,, wird verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
1. Hauptstück: Allgemeines
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Beziehung zu Richtlinien der EU
2. Hauptstück: Verantwortliche Personen
1. Abschnitt: Vorbildung von Betriebsleitern,
Betriebsleiter-Stellvertretern und Betriebsaufsehern
§ 3. Einschlägige Hochschulausbildung - Aufsuchungstätigkeiten
§ 4. Einschlägige Hochschulausbildung - Gewinnungstätigkeiten
§ 5. Einschlägige Hochschulausbildung - Speichertätigkeiten
§ 6. Einschlägige Hochschulausbildung - Aufbereitungs-,
Veredelungs- und Weiterverarbeitungstätigkeiten
§ 7. Einschlägige Hochschulausbildung - Bauangelegenheiten
§ 8. Einschlägige Hochschulausbildung - Maschinenbauangelegenheiten
§ 9. Einschlägige Hochschulausbildung - elektrotechnische
Angelegenheiten
§ 10. Einschlägige Lehranstalt - Aufsuchungstätigkeiten
§ 11. Einschlägige Lehranstalt - Gewinnungstätigkeiten
§ 12. Einschlägige Lehranstalt - Speichertätigkeiten
§ 13. Einschlägige Lehranstalt - Aufbereitungs-, Veredelungs- und
Weiterverarbeitungstätigkeiten
§ 14. Einschlägige Lehranstalt - Bauangelegenheiten
§ 15. Einschlägige Lehranstalt - Maschinenbauangelegenheiten
§ 16. Einschlägige Lehranstalt - elektrotechnische Angelegenheiten
§ 17. Einschlägiger Lehrberuf
§ 18. Sonderfälle
2. Abschnitt: Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer
entsprechenden Vorbildung von Betriebsleitern,
Betriebsleiter-Stellvertretern und Betriebsaufsehern
§ 19. Nachweis durch Prüfungszeugnisse, Bestätigungen, Prüfung durch
Sachverständige
§ 20. Kenntnisnachweis - Aufsuchungstätigkeiten
§ 21. Kenntnisnachweis - Tagbau (überwiegend ohne Sprengarbeit)
§ 22. Kenntnisnachweis - Tagbau (überwiegend mit Sprengarbeit)
§ 23. Kenntnisnachweis - Tagbau (Werksteingewinnung)
§ 24. Kenntnisnachweis - Untertagbergbau
§ 25. Kenntnisnachweis - Aufbereitungs-, Veredelungs- und
Weiterverarbeitungstätigkeiten
3. Abschnitt: Vorbildung eines verantwortlichen Markscheiders
§ 26. Einschlägige HochschulausbildungParagraph 26, Einschlägige Hochschulausbildung
4. Abschnitt: Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer
entsprechenden Vorbildung eines verantwortlichen Markscheiders
§ 27. Nachweis durch Prüfungszeugnisse, Bestätigungen, Prüfung durch
Sachverständige
§ 28. Kenntnisnachweis - Kleinbetrieb
§ 29. Kenntnisnachweis - Bohrlochbergbau
5. Abschnitt: Art der erforderlichen praktischen Verwendung von
verantwortlichen Personen
§ 30. Art der erforderlichen praktischen Verwendung von
Betriebsleitern, Betriebsleiter-Stellvertretern und
Betriebsaufsehern
§ 31. Art der erforderlichen praktischen Verwendung eines
verantwortlichen Markscheiders
6. Abschnitt: Prüfung der Kenntnisse der Rechtsvorschriften durch
die Bergbehörden
§ 32. Prüfer
§ 33. Betriebsleiter, Betriebsleiter-Stellvertreter
§ 34. Betriebsaufseher
§ 35. Verantwortliche Markscheider
§ 36. Unvollständiger Nachweis
§ 37. Zeugnis
7. Abschnitt: Verantwortliche Personen für im § 2 Abs. 4 des
Berggesetzes 1975 genannte Tätigkeiten
(bergbautechnische Aspekte)
§ 38. Vorbildung und Nachweis der theoretischen Kenntnisse,
Kenntnisse über Rechtsvorschriften
§ 39. Praktische Verwendung
3. Hauptstück: Sicherheitsvertrauenspersonen
§ 40. Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
§ 41. Auswahl und Qualifikation
§ 42. Aufgabenbereich
§ 43. Funktionsperiode und Frist für die Bestellung
§ 44. Nachbesetzung und betriebliche Änderungen
§ 45. Vorsitzender
§ 46. Mitteilung und Information
4. Hauptstück: Präventivdienste
§ 47. Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsfachkräfte
§ 48. Anerkennung des Sicherheitsbeauftragten, Eignung der
Sicherheitsfachkräfte
§ 49. Sicherheitstechnische Zentren
§ 50. Arbeitsmedizinische Zentren
§ 51. Ermächtigte Ärzte
5. Hauptstück: Schießbefugnis
§ 52. Befugnis zur Vornahme der Schießarbeit
§ 53. Schlagwetter- und kohlenstaubgefährdete Gruben
§ 54. Sprengbefugte
6. Hauptstück: Gemeinsame Bestimmungen
§ 55. Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
§ 56. Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
7. Hauptstück: Schlußbestimmungen
§ 57. Außerkrafttreten
§ 58. Übergangsbestimmungen
§ 59. Inkrafttreten
Anlage I: Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer
entsprechenden Vorbildung von Betriebsleitern,
Betriebsleiter-Stellvertretern und Betriebsaufsehern
Anlage II: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Grundausbildung
Anlage III: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Zusatzausbildung Spezielle
Tagbautechnik einschließlich Sprengen
Anlage IV: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Zusatzausbildung
Untertagebetrieb
Anlage V: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Zusatzausbildung Spezielle
Aufbereitung
Anlage VI: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Zusatzausbildung Veredelung und
Weiterverarbeitung zu Zement oder von Kalk oder Gips
Anlage VII: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Zusatzausbildung Veredelung und
Weiterverarbeitung zu Ziegeln und feuerfesten
Baustoffen
Anlage VIII: Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer
entsprechenden Vorbildung eines verantwortlichen
Markscheiders
Anlage IX: Speziallehrgang für Industriemeister der
Grundstoffindustrie - Ausbildung
Vermessungstechnik/Markscheidewesen
Anlage X: Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen