(1)Absatz eins,Aktive Kunden sind insbesondere berechtigt,
Strom zu erzeugen und den eigenerzeugten Strom zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen,
an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilzunehmen,
Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen zu betreiben,
Eigenversorgungsanlagen zu betreiben,
Strom über Direktleitungen zu beziehen und
(Anm.: Z 6 tritt mit 1.10.2026 in Kraft)Anmerkung, Ziffer 6, tritt mit 1.10.2026 in Kraft)
(Anm.: Abs. 2 tritt mit 1.10.2026 in Kraft)Anmerkung, Absatz 2, tritt mit 1.10.2026 in Kraft)