(3)Absatz 3,Die Daten der Unternehmen, die bei der Genehmigungsbehörde im Rahmen des nach der CEMT-VV durchgeführten Vergabeverfahrens eingebracht wurden und die Daten, die von den Unternehmen auf der CEMT-Plattform in deren Konten eingepflegt wurden, sowie die Daten zu den von den Unternehmen verwendeten Kraftfahrzeugen, werden für eine Dauer von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Daten gespeichert.