„Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark“ ein Anteil von 80% des tatsächlichen Stromverbrauchs, der im Wege eines Beschlusses der Kommission zusammen mit den Stromverbrauchseffizienzbenchmarks festgelegt wird. Er entspricht der durchschnittlichen Reduzierungsanstrengung, welche durch die Anwendung der Stromverbrauchseffizienzbenchmarks auferlegt wird (Benchmark Stromverbrauch/Ex-ante-Stromverbrauch). Er findet bei allen Produkten Anwendung, die unter die beihilfefähigen Sektoren fallen, für die aber keine Stromverbrauchseffizienzbenchmark festgelegt ist. Der Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark wird (ab dem Jahr 2022) nach der in Anhang II der Leitlinien unter „Aktualisierte Effizienzbenchmarks für bestimmte in Anhang I aufgeführte Produkte“ festgelegten Formel jährlich um 1,09% gesenkt.„Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark“ ein Anteil von 80% des tatsächlichen Stromverbrauchs, der im Wege eines Beschlusses der Kommission zusammen mit den Stromverbrauchseffizienzbenchmarks festgelegt wird. Er entspricht der durchschnittlichen Reduzierungsanstrengung, welche durch die Anwendung der Stromverbrauchseffizienzbenchmarks auferlegt wird (Benchmark Stromverbrauch/Ex-ante-Stromverbrauch). Er findet bei allen Produkten Anwendung, die unter die beihilfefähigen Sektoren fallen, für die aber keine Stromverbrauchseffizienzbenchmark festgelegt ist. Der Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark wird (ab dem Jahr 2022) nach der in Anhang römisch zwei der Leitlinien unter „Aktualisierte Effizienzbenchmarks für bestimmte in Anhang römisch eins aufgeführte Produkte“ festgelegten Formel jährlich um 1,09% gesenkt.