Bundesrecht konsolidiert

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Bundesfinanzgesetz 2025 Anl. 1

Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2025

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 22/2025

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BFG 2025

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Gilt für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 (vgl. Art. XVI).

Text

Anlage römisch eins

Allgemeine Hinweise

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
Anlage I Bundesvoranschlag 2025

Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2025 als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2025

Gesetzesnummer

20012915

Dokumentnummer

NOR40270165

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2025/22/ANL1/NOR40270165

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