(1)Absatz eins,Der Fonds wird durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Ein Mitglied wird von der Bundesarbeitskammer, ein Mitglied von der kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeiter und Arbeiterinnen im Bereich Tourismus und ein Mitglied als unabhängige Expertin oder unabhängiger Experte aus dem Bereich der Tourismusforschung von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgeschlagen. Der Vorstand wird von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für eine Funktionsperiode von jeweils vier Jahren bestellt. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen wie insbesondere bei grober Pflichtverletzung, bei Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Tätigkeiten oder bei Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit von mehr als einem halben Jahr kann ein Mitglied (Ersatzmitglied) von der jeweiligen entsendenden Stelle vorzeitig abberufen werden. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Scheidet ein Mitglied (Ersatzmitglied) vorzeitig aus, so ist für die restliche Funktionsperiode ein Mitglied (Ersatzmitglied) zu bestellen.