gelistete Tierseuche: Tierseuchen, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen, ABl. Nr. L 308 vom 04.12.2018 S. 21, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/925, ABl. Nr. L 160 vom 15.06.2022 S. 30, gelistet sind;gelistete Tierseuche: Tierseuchen, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018 aus 1882, über die Anwendung bestimmter Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen, Amtsblatt Nummer L 308 vom 04.12.2018 Seite 21, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/925, Amtsblatt Nummer L 160 vom 15.06.2022 Seite 30, gelistet sind;