(2)Absatz 2,Der Aufwand für die Errichtung und den Betrieb der Universität gemäß dem jeweiligen Jahresvoranschlag ist insbesondere aus folgenden Finanzierungsquellen abzudecken:
Teilfinanzierung durch den Bund gemäß der Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich, die der Bund aufgrund des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes sowie einer Leistungsvereinbarung bereitstellt;
Teilfinanzierung durch das Land Oberösterreich gemäß der Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich;
Teilfinanzierung durch Dritte;
Teilfinanzierung durch eigene Einnahmen.
Die konkreten Beiträge von Bund und Land Oberösterreich sind in der Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich geregelt.