Bundesrecht konsolidiert

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Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) § 1

Kurztitel

Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 43/2024

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen

Text

Errichtung und Rechtsstellung

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,In Linz ist das Institute of Digital Sciences Austria mit dem Namen Interdisciplinary Transformation University, kurz: „IT:U“, als Technische Universität – im Folgenden „Universität“ – eingerichtet.
  2. Absatz 2,Die Universität ist vom Bund errichtet und wird von diesem erhalten. Das Land Oberösterreich trägt entsprechend der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Absatz eins, B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Digital Sciences Austria samt Anlagen, Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 200 aus 2022,, im Folgenden „Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich“ zur Finanzierung bei.
  3. Absatz 3,Die Universität ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze und Verordnungen weisungsfrei und gibt sich ihre Satzung im Rahmen der Gesetze nach Maßgabe des Artikel 81 c, Absatz eins, B-VG selbst.
  4. Absatz 4,Die Universität ist berechtigt, Gesellschaften, Stiftungen und Vereine zu gründen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen und Mitglied in Vereinen zu sein.

Im RIS seit

19.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2024

Gesetzesnummer

20012571

Dokumentnummer

NOR40261336

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2024/43/P1/NOR40261336

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