Bundesrecht konsolidiert

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Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes § 1

Kurztitel

Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 74/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

11.07.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

31/06 Sanierungen

Text

Paragraph eins,

Übersteigen die Kosten infolge von außergewöhnlichen Umständen, die auf die COVID-19-Pandemie oder sonstige globale Krisenentwicklungen zurückzuführen sind, die in Paragraphen 2, oder 3 Parlamentsgebäudesanierungsgesetz genannten Höchstgrenzen, wird der Präsident des Nationalrates gemäß Paragraph 6, Absatz 2, zweiter Satz Parlamentsgebäudesanierungsgesetz ermächtigt, diese Auszahlungen aus Voranschlagsbeträgen oder aus Rücklagenentnahmen der Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) zu bedecken.

Im RIS seit

11.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2023

Gesetzesnummer

20012312

Dokumentnummer

NOR40254048

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2023/74/P1/NOR40254048

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