1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen |
§ 1. | Zweck |
§ 2. | Persönlicher Geltungsbereich |
§ 3. | Sachlicher Geltungsbereich |
§ 4. | Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Hinweisgebersystemen und vertraglichen Vereinbarungen |
§ 5. | Begriffsbestimmungen |
§ 6. | Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern |
§ 7. | Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität |
§ 8. | Datenschutz |
§ 9. | Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen |
§ 10. | Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen |
2. Hauptstück Interne Hinweisgebung |
§ 11. | Allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme |
§ 12. | Interne Hinweisgebersysteme im Bund |
§ 13. | Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen |
3. Hauptstück Externe Hinweisgebung und Veröffentlichung von Hinweisen |
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen |
§ 14. | Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung |
§ 15. | Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen |
2. Abschnitt Eignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise |
§ 16. | Eignung der Meldekanäle externer Stellen |
§ 17. | Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen |
3. Abschnitt Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung |
§ 18. | Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen |
§ 19. | Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung |
4. Hauptstück Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und von Personen in ihrem Umkreis |
§ 20. | Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen |
§ 21. | Information, Beratung und Verfahrenshilfe |
§ 22. | Befreiung von Haftung und Geheimhaltungsverpflichtungen |
§ 23. | Glaubhaftmachung |
5. Hauptstück Schlussbestimmungen |
§ 24. | Strafbestimmungen |
§ 25. | Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht |
§ 26. | Umsetzung von Unionsrecht |
§ 27. | Vollziehung |
§ 28. | Inkrafttreten |