(2)Absatz 2,Die Stiftung darf keine Zuwendungen Dritter annehmen. Ausgenommen davon sind Zuwendungen geringen Werts in der maximalen Höhe geringfügiger Wirtschaftsgüter, wenn sie der Erreichung des Stiftungszwecks dienen, oder Zuwendungen, die im Rahmen des Antritts der Gesamtrechtsnachfolge des Vereins „Forum Verfassung“, ZVR Zahl 486891240, erfolgen. Die Zuwendungen sind jährlich auf der Internetseite der Stiftung zu veröffentlichen.