(6)Absatz 6,Die Verleihung des Verfassungspreises und die Überreichung der Urkunden an die Preisträger bzw. Preisträgerinnen sollen im Rahmen eines Festaktes in den Räumlichkeiten des Verfassungsgerichtshofes erfolgen. Der Verfassungspreis ist mit 40.000 Euro dotiert, wobei zumindest ein Preisträger bzw. eine Preisträgerin und höchstens zwei Preisträger bzw. Preisträgerinnen für die Vermittlung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit und zumindest ein Preisträger bzw. eine Preisträgerin und höchstens zwei Preisträger bzw. Preisträgerinnen für die wissenschaftliche Arbeit über die Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit auszuzeichnen sind.Die Verleihung des Verfassungspreises und die Überreichung der Urkunden an die Preisträger bzw. Preisträgerinnen sollen im Rahmen eines Festaktes in den Räumlichkeiten des Verfassungsgerichtshofes erfolgen. Der Verfassungspreis ist mit 40.000 Euro dotiert, wobei zumindest ein Preisträger bzw. eine Preisträgerin und höchstens zwei Preisträger bzw. Preisträgerinnen für die Vermittlung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit und zumindest ein Preisträger bzw. eine Preisträgerin und höchstens zwei Preisträger bzw. Preisträgerinnen für die wissenschaftliche Arbeit über die Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit auszuzeichnen sind.