Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
31.12.2030
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Zweckzuschüsse
§ 1.Paragraph eins,
Der Bund gewährt der Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnausbauvorhaben in den Jahren 2023 bis 2027 Zweckzuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 38,165 Millionen Euro.
Im RIS seit
03.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024
Gesetzesnummer
20012476
Dokumentnummer
NOR40258738