Bundesrecht konsolidiert

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Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz § 1

Kurztitel

Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 202/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Außerkrafttretensdatum

31.12.2030

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Zweckzuschüsse

Paragraph eins,

Der Bund gewährt der Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnausbauvorhaben in den Jahren 2023 bis 2027 Zweckzuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 38,165 Millionen Euro.

Im RIS seit

03.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2024

Gesetzesnummer

20012476

Dokumentnummer

NOR40258738

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2023/202/P1/NOR40258738

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