(1)Absatz eins,Ist ein Urteil auch aufgrund anderer als der in § 1 Abs. 1 genannten Strafbestimmungen ergangen, so wird der Teil des Urteils aufgehoben, der auf den in § 1 Abs. 1 genannten Strafvorschriften beruht.Ist ein Urteil auch aufgrund anderer als der in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Strafbestimmungen ergangen, so wird der Teil des Urteils aufgehoben, der auf den in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Strafvorschriften beruht.