Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesfinanzgesetz 2024
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 14
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BFG 2024
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Gilt für die Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 (vgl. Art. XVI).
Text
Verweisungen
Artikel XIV. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen und nicht Abweichendes bestimmt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.Artikel römisch vierzehn. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen und nicht Abweichendes bestimmt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Im RIS seit
04.12.2023
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2023
Gesetzesnummer
20012412
Dokumentnummer
NOR40257281