Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: