Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehrenzeichengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EhrenzeichenG
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
Aufwandsersatz für Mitglieder der Kurie
§ 15.Paragraph 15,
Den Mitgliedern der Kurien gebührt für die Teilnahme an den Sitzungen ihrer Kurie der Ersatz der Reisekosten nach Maßgabe der für die Beamtinnen bzw. Beamten der allgemeinen Verwaltung geltenden Bestimmungen.
Im RIS seit
16.11.2023
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
20012394
Dokumentnummer
NOR40256943