Der Titel, Bezeichnung und Überschrift des 1. Abschnitts, § 4, der 2. Abschnitt, Bezeichnung und Überschrift des 3. Abschnitts, die Bezeichnungen der §§ 13 und 14 sowie § 14 Abs. 1 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, Bezeichnung und Überschrift des 1. Abschnitts, Paragraph 4,, der 2. Abschnitt, Bezeichnung und Überschrift des 3. Abschnitts, die Bezeichnungen der Paragraphen 13 und 14 sowie Paragraph 14, Absatz eins, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.