(5)Absatz 5,Personen, die im Wege der Versendung (§ 5 Abs. 1) bis 30. Juni 2022 keinen Gutschein erhalten haben und begünstigt sind, können bis 31. Oktober 2022 einen Gutschein für ihren Haushalt, in dem sie zum Zeitpunkt der Anforderung ihren Hauptwohnsitz haben, anfordern; für diesen Fall ist Abs. 4 ebenfalls anzuwenden. Im Fall des Verlustes eines Gutscheines kann die neuerliche Zusendung des Gutscheines angefordert werden.Personen, die im Wege der Versendung (Paragraph 5, Absatz eins,) bis 30. Juni 2022 keinen Gutschein erhalten haben und begünstigt sind, können bis 31. Oktober 2022 einen Gutschein für ihren Haushalt, in dem sie zum Zeitpunkt der Anforderung ihren Hauptwohnsitz haben, anfordern; für diesen Fall ist Absatz 4, ebenfalls anzuwenden. Im Fall des Verlustes eines Gutscheines kann die neuerliche Zusendung des Gutscheines angefordert werden.