Ein Mehrpersonenhaushalt liegt vor, wenn an einer Adresse mehr als eine natürliche Person mit ihrem Hauptwohnsitz im zentralen Melderegister (ZMR, § 16 MeldeG) eingetragen ist und die Personen bei gemeinsamer Lebensführung zusammenwohnen.Ein Mehrpersonenhaushalt liegt vor, wenn an einer Adresse mehr als eine natürliche Person mit ihrem Hauptwohnsitz im zentralen Melderegister (ZMR, Paragraph 16, MeldeG) eingetragen ist und die Personen bei gemeinsamer Lebensführung zusammenwohnen.