Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigtDer Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann – im folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a Abs. 1 B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann – im folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a Absatz eins, B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen: