Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Buchpreisbindungsgesetz 2023
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2023
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BPrBG 2023
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz dient dem Schutz von Büchern als Kulturgut. Es soll ein breites und qualitätvolles Angebot von Büchern, zu angemessenen Buchpreisen für die Öffentlichkeit sichern. Unter Bedachtnahme auf die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels soll durch die Festsetzung von Mindestpreisen für die Veräußerung an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher die hierfür nötige Vielfalt im Buchvertrieb durch eine große Zahl von Verkaufsstellen gewährleistet werden.
Im RIS seit
07.12.2022
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2022
Gesetzesnummer
20012101
Dokumentnummer
NOR40248854