Bundesrecht konsolidiert

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Bundesfinanzgesetz 2022 Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 195/2021

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2022

Außerkrafttretensdatum

03.06.2022

Abkürzung

BFG 2022

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Gilt für die Zeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 (vgl. Art. XVI).

Text

Anlage römisch eins Allgemeine Hinweise

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

Gliederungselemente des Bundesvoranschlages

Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2022

Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2022 als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2022

Gesetzesnummer

20011722

Dokumentnummer

NOR40239443

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