Bundesrecht konsolidiert

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Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024 § 3

Kurztitel

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 135/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

16.12.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Anweisung der Mittel

Paragraph 3,

Die Mittel gemäß Paragraph eins, werden in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils im Dezember zur Anweisung gebracht.

Im RIS seit

16.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2024

Gesetzesnummer

20011398

Dokumentnummer

NOR40228593

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2020/135/P3/NOR40228593

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