Bundesrecht konsolidiert

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Abstimmungsspendegesetz 2020 § 1

Kurztitel

Abstimmungsspendegesetz 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 135/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

16.12.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Der Bund gewährt aus Anlass der 100. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat, in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt vier Millionen Euro zur Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung und zur Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung in den Gemeinden dienen.

Im RIS seit

16.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2020

Gesetzesnummer

20011402

Dokumentnummer

NOR40228695

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2020/135/P1/NOR40228695

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